Definition "andere" (falsche) Randschrift
Moin Moin,
zu diesem Problem muss man vorweg anmerken, dass es eine, gegenüber der in Deutschland üblichen, veränderten - ich nenne es einfach mal - "Prägekultur" bei den Euro-Münzen gibt (zumindest zu Beginn gab?).
Deutschland hat zwar schon immer für das Ausland Münzen geprägt, aber meines Wissens noch nie welche für unseren Geldumlauf im Ausland prägen lassen - aufgrund mehrerer Prägestätten auch nicht müssen.
Am "Endaussehen" beteiligte Werkstücke werden bei uns nicht "außer Haus" gegeben. Wird, wie meines Wissens bei zwei Sonder-2ern geschehen (stark reduzierte A und J Prägungen), die teilweise Ausführung eines Prägeauftrags von einer anderen deutschen Prägestätten übernommen, dann werden auch die dort befindlichen Prägewerkzeuge eingesetzt.
Beim Euro
hat sich das für die über die nationale Seite als deutsche Münzen erkennbaren Prägungen auch nicht geändert.
In einigen der übrigen Ländern wurde (wird?) das aufgrund nicht ausreichender Herstellungskapazitäten anders gehandhabt. Um erforderliche Mengen verausgaben zu können, wurden im Rahmen der Münzprägung Aufträge an ausländische Prägestätten mit überschüssigen Kapazitäten vergeben.
Dabei handelt(e) es sich bekannter Weise z.B. nicht grundsätzlich um Aufträge zur Prägung, sondern teilweise lediglich um den der Prägung vorausgehenden Arbeitsschritt der Rändelung bei den 2 Euro Stücken.
Da eine Prägestätte mit dieser Arbeit von mehreren Euroländern, die ihrerseits unterschiedliche Rändelungen ihrer Ronden benötigten, beauftragt wurde, waren die auftauchenden fehlerhaften Prägungen überhaupt erst möglich.
Man kann und muss sich natürlich die Frage stellen, was an einer solchen Münze letztlich falsch ist und man kommt bei seinen Überlegungen evtl. irgendwann tatsächlich zu dem Schluss, dass es, wie "navada51" schreibt, Geschmacksache ist, was man als "falsch" ansehen will!
Man sollte/muss es einfach nur "irgendwie" (möglichst mit ein wenig Logik) definieren.
Eine (Zu)Einordnung könnte dann gemäß meiner Überlegungen z.B. über die Priorisierung eines der unabhängig voneinander durch geführten Arbeitsgänge erfolgen!?
Ich würde das momentan so handhaben, wie es bei den Fehlprägungssammlern üblich ist und ich es bisher bei den innerdeutschen Prägungen auch gehandhabt habe - "Falsche Rändelung".
Die Prägung ist für mich der Hauptentstehungsvorgang einer Münze und daraus resultiert meine Einordnung dieser Fehlprägungen bei den falschen Rändelungen.
Selbstverständlich kann man das dann auch noch eindeutiger (unter)definieren, um z.B. zwischen "mit falscher landestypischer Rändelung" und "mit falscher ausländischer Rändelung" unterscheiden zu können.
Um künftige Diskussionen zu vermeiden und damit man sich problemlos austauschen kann, muss man sich lediglich einig sein und einen "Tatbestand" dann als Definition für diesen Fehlprägungstyp festlegen.
Definitionen müssen nicht grundätzlich und immer etwas absolut Richtiges aussagen, sondern sollten möglichst eindeutig interpretierbar und somit auch reproduzierbar anwendbar sein.
Vielleicht ergibt sich über weitere andere gut begründete Meinungen letztlich einvernehmlich sogar noch eine andere Definition - wer weiß. Warten wir es ab
.
Zu der Frage, ob Stempelkopplung oder nicht:
Leider war auch der "Vater" des ersten Werkes über Varianten und Stempelkopplungen, Erich Paproth (EPA), hier nicht konsequent. Nach meiner Überzeugung hat er es versäumt, seine Definitionen, die man sich aus seinem Text und seinen Kürzeln "herausdenken" muss, schriftlich fest zulegen.
So tauchen die Rändelungen sowohl als Varianten (V) - bei den 2 DM-Stücken - als auch als Kopplungen (K) - bei den 5 DM-Stücken des J 387 - auf. Den Fall der Rändelung des Eichendorff bei Münzen des J 387 hat er wiederum als V bezeichnet.
Zu Beginn der V + K Sammelei habe ich mich nicht ernsthaft mit "EPA" auseinander gesetzt, sondern unabhängig davon, was dort als bekannt aufgelistet war, "vor mich hin gesammelt"
. Und das war im Nachhinein betrachtet auch gut so, denn bei Fixierung auf diesen (generell auf "einen") Katalog hätte ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vieles eindeutig Neues und bisher nicht Veröffentlichtes an Varianten und Kopplungen wohl auch nicht entdeckt.
Das Sammeln nach Katalog ist nach meiner Erkenntnis für Neuentdeckungen "Gift", denn es macht erfahrungsgemäß nicht nur ein wenig "betriebsblind".
Über dieses nicht rechtzeitge Auseinandersetzen mit dem "EPA" war es mir durch den Tod von H. Paproth leider nicht mehr möglich, mit ihm über seine Definitionsvorstellungen zu sprechen.
Ich schreibe das hier überhaupt und auch etwas ausführlicher, um zu veranschaulichen, wie wichtig rechtzeitige und möglichst gut ausdiskutierte Sachverhalte für die am Schluss vor zunehmende schriftliche Abfassung von Definitionen sind.
Grundsätzlich hat der Rändelungsvorgang, wie "münzdieb" richtig schreibt, weder mit dem Prägevorgang etwas zu tun, noch betrifft es einen Stempel und deshalb kann es sich logicher Weise auch nicht um eine (Stempel)Kopplung handeln.
(Nur zur Klarstellung, was Definition bedeutet / bedeuten kann: Letzterer Sachverhalt schließt nicht grundsätzlich aus, dass unterschiedliche Rändelungen über eine von uns erarbeitete Definition doch als zu den Kopplungen gehörig betrachtet werden könnten )
Am Prägevorgang und somit zumindest an der "Kopplung von Werkzeugen zur Prägung" beteiligt, wäre noch der Prägering. Daraus wäre dann ableitbar, dass man bei Auftauchen von z.B. in irgendeiner Form unterschiedlich gestalteter Kerben innerhalb eines Jahres (und bei uns innerhalb einer Prägestätte) von unterschiedlichen Kopplungen sprechen würde.
@"navada51"
1. Ist es ein Unterschied, wenn "falsch" durch Zufall enstanden ist und unentdeckt die Münzstätte verließ, oder wenn "falsch" bedeutet, dass dieser Fehler toleriert wurde?
Es ist mit Sicherheit kein Unterschied wenn man es auf die Art der Entstehung beschränkt.
Wenn man es aus der Sicht Zufall/Unentdeckt oder Zufall/Toleriert betrachtet, macht es m.E. auch nur scheinbar einen Unterschied.
Das sehe ich vor allem vor dem alles entscheidenden Hintergrund, dass wir so etwas in der Regel trotz "intensiver Nachfragen" nicht eindeutig erfahren werden!!!
Also ist uns hierzu nach meiner Auffassung die erforderliche Diskussionsgrundlage nicht vorhanden. Somit ist es eher nicht relevant und bleibt somit müßig, sich darüber allzu viele Gedanken zu machen - was meinst Du
?
Fest steht m.E., dass es, da nicht bewusst hergestellt, Fehlprägungen sind.
Zusätzlich schließe ich in den u.a. hier diskutierten Fällen, in denen später lediglich Einzelstücke mit einem bestimmten Fehler auftauchen, ein absichtliches Tolerieren eher aus. Ich vermute da zwei Szenarien zum Auftauchen:
a) Das versehentlich und unbemerkt leicht mögliche "Hineingeraten" einzelner Ronden in einen falschen Behälter - und zwar überall dort, wo verschiedene Vorgänge parallel ablaufen. Das kann sowohl bei der Rondenherstellung in der Industrie (Rondenverwechslungen) als auch im Prägesaal einer Prägestätte (Rondenverwechslungen, Falschrändelungen usw.) ablaufen.
b) Das Verbleiben einzelner nicht der Norm entsprechender Münzen bei der Aussortierung zur Entwertung bei nicht vorgesehener kompletter Vernichtung aller Stücke eines Auffangbehälters (Prägestätte).
Das so etwas passieren kann, weiß man und - wenn man möchte
- kann man dieses Wissen um eine solche Möglichkeit schon als ein im weitesten Sinne vorliegendes "Tolerieren" auslegen.
Es ist ohne unverhältnismäßig großen Aufwand eben nicht alles ausschließbar.
Das muss und soll ja auch nicht sein, denn sonst hätten wir "Münschrottsammler"
ja nicht dieses interessante Hobby
.
2. Sind es per Gesetz eigentlich noch gesetzliche Zahlungsmittel, wenn die Randschrift und die Stempel aus verschiedenen Ländern stammen?
Diese Frage können wir uns meiner Meinung nach ohne entsprechende Anfragen an der richtigen Stelle wohl nicht eindeutig beantworten.
Aber, .......
bei der Euro-Währung handelt es sich um eine Gemeinschaftswährung, deren Münzen in verschiedenen Mitgliedsländern geprägt werden.
Über die Vergabe von Aufträgen zur externen Durchführung eines Herstellungsschrittes von 2 Euro Münzen hat man sogar Rändeleisen an eine nichtstaatliche Prägestätte in England geliefert, damit dort dieser Herstellungsschritt durch geführt werden kann. Daraus schließe ich, dass rechtlich gesehen auch eine übergreifende und aushelfende externe Prägung erlaubt ist.
Demnach und über die Tatsache, dass die Münzen ausschließlich komplett mit echten Werkzeugen in zur Münzprägung autorisierten Prägestätten entstanden sind, sehe ich hier nicht einmal den Anfangsverdacht von "nicht gesetzlichen Zahlungsmitteln".
Sollten solche externen Aushilfs(teil)prägungen allerdings rechtlich unzulässig sein (was ich mir zwar nicht gut vorstellen kann, aber .......!), dann würden sich nicht nur diese wenigen, über den speziellen Fehler gut erkennbaren Stücke, sondern sehr große und nicht identifizierbare Mengen, als "nicht gesetzliche Zahlungsmittel" im Umlauf befinden.
Beste Grüße
varukop