Von diesen Ebay-Angeboten die Finger weg


Ob der glückliche Käufer sich auch das letzte Foto angesehen hat? Die ersten deuten es zwar schon an, aber man kann es übersehen...
Ein gutes Lehrbeispiel dieses letzte Foto!
 
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Da auf Anfrage nach besseren Bildern nur mit Beleidigungen reagiert wurde;
Wer hier stempelglanz kauft, bekommt wohl bestenfalls ein kaputtgeputzes ss ohne Rückgabemöglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da auf Anfrage nach besseren Bildern nur mit Beleidigungen reagiert wurde;
Wer hier stempelglanz kauft, bekommt wohl bestenfalls ein kaputtgeputzes ss ohne Rückgabemöglichkeit.
Wer bei einem Händler kauft, der mehr Tisch als (unscharfe) Münze zeigt, dem kann nicht geholfen werden.
100% Zufriedenheit, naja, macht er wohl nicht alles falsch, wobei persönlich werden ist genauso unprofessionell, wie die Bilder.
 
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Ist das eigentlich legal in Deutschland, so ganz ohne Kopievermerk auf der Münze?

 
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Also ich denke das es nicht ok ist. Da müsste wohl deutlich das Ding als NP gekennzeichnet werden, da die Maße und das Gewicht halbwegs stimmen.
Grüß dich Matthias!
Wer sollte es denn ohne Zwang als NP kennzeichnen? Das ist doch die Crux,
dass ein Sachverständiger etc. die Stücke ohne Kennung zurück geben muß.
 
Das Münzgesetz enthält in § 11 Regelungen zum Münzschutz und in § 12 Bußgeldvorschriften.

Wie sich die Bundesbank die Kennzeichnung einer Nachahmung vorstellt, lässt sich hier nachlesen.

Nach meiner Einschätzung ist das von Adahn verlinkte Angebot des preußischen Fünfmarkstücks verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Und das Ding kann dann auch noch eingezogen werden.
Dass der Anbieter seine Fälschung als „exzellente museale Reproduktion“ anbietet und „gleiches Gewicht und Größe wie das Original“ anpreist, macht es nur noch schlimmer. Noch schlimmer finde ich jedoch, dass er sich „Royal Repro Coinator“ nennt und gewerbsmäßig eine Vielzahl dieser Dinger anbietet. Da weiß ich nicht, ob ich weinen oder lachen soll.
Am schlimmsten jedoch finde ich, dass dies außer ein paar Sammler in diesem Forum niemanden interessiert. Weder ebay noch die Behörden, die diese Ordnungswidrigkeit verfolgen müssten, kümmert dies im Geringsten.
 
Ja, ich hatte das auch so in Erinnerung, dass alle deutschen Münzen ab 1950 es entweder sehr vom Original in Material und/oder Grösse abweichen muss oder als Kopie gestempelt sein muss (siehe Schmidt/Hausmann Urteile).
In der Schweiz muss eine kopierte Bundesmünze gestempelt sein, ansonsten kann es beim Verkauf Ärger geben (oder später eine Anzeige).
 
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