Von diesen Ebay-Angeboten die Finger weg

Nun, es klingt manchmal sehr moralisierend, wenn man verurteilt, dass jemand Münzen verkauft, bei denen er nicht einmal vorgibt, es müssten unbedingt Originale sein, sondern könnten auch Nachahmungen sein.
(Bei denen, die es als Original verkaufen, sehe ich das auch kritischer.)
Wer so viel Geld in ein Goldplättchen investieren kann und will, der sollte sich auch informieren und entscheiden, ob ihn stört, wenn die aufgeprägte Zahl nicht dem Herstellungsdatum entspricht.
Nun ja, nur so ein Gedanke, betrifft ja nicht den Wert meiner nicht vorhandenen Sammlung :cool:
 
Ausserdem, wenn du Freude am Einschmelzen hättest, dann empfiehlt sich ein Barren zum Kaufen, den bekommst du sehr nah am Spot :p
 
Habe hier etwas, was ich zitieren möchte:

„§ 11 Münzschutz

(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.“

Zitat Ende.

Ich denke dass das noch gültig ist?
Also ist es doch verboten, so etwas zu verkaufen. !?!
 
Nun, es klingt manchmal sehr moralisierend, wenn man verurteilt, dass jemand Münzen verkauft, bei denen er nicht einmal vorgibt, es müssten unbedingt Originale sein, sondern könnten auch Nachahmungen sein.
(Bei denen, die es als Original verkaufen, sehe ich das auch kritischer.)
Wer so viel Geld in ein Goldplättchen investieren kann und will, der sollte sich auch informieren und entscheiden, ob ihn stört, wenn die aufgeprägte Zahl nicht dem Herstellungsdatum entspricht.
Nun ja, nur so ein Gedanke, betrifft ja nicht den Wert meiner nicht vorhandenen Sammlung :cool:
Hier haben schon einige Foristen solche Angebote gemeldet (Ebay), die Polizei eingeschaltet oder auch vor Gericht sich mit unlauteren Händlern rumgeschlagen. Wenn man dann sieht was im Regelfall herauskommt, lässt man es sein.
Es schont einfach die eigenen Nerven. ;)
 
Habe hier etwas, was ich zitieren möchte:

„§ 11 Münzschutz

(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.“

Zitat Ende.

Ich denke dass das noch gültig ist?
Also ist es doch verboten, so etwas zu verkaufen. !?!
Heiko, alles richtig. Aber siehe:
Hier haben schon einige Foristen solche Angebote gemeldet (Ebay), die Polizei eingeschaltet oder auch vor Gericht sich mit unlauteren Händlern rumgeschlagen. Wenn man dann sieht was im Regelfall herauskommt, lässt man es sein.
Es schont einfach die eigenen Nerven. ;)
 
Aber trotzdem kann es nicht schaden, es hier im Forum publik zu machen.
Auch und nicht zuletzt auch deshalb, um den ein oder anderen vielleicht noch Unerfahrenen oder Unwissenden vor Schaden zu bewahren.
 
Was macht man dann mit einer erkannten Fälschung z.B. aus einem Nachlass?
Zur Polizei tragen und dann Danke vielmals?
Oder einem Goldschmied zum Goldwert verticken, der es dann vor den eigenen Augen einschmilzt?
Beziehungsweise, was macht man, wenn der Gutachter sagt, es ist eine Fälschung, gibt es da auch so genaue Vorschriften? Oder ist der Besitz an sich kein Problem?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm. Behalten und als Belegstücke für die Sammlung nehmen. Wenn es eine gut gemachte Fälschung ist, kann man sie auch zum Vergleichen für den Kauf von echten Stücken verwenden.

schau gerne mal hier herein:

 
Zuletzt bearbeitet:
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