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Hey, ich habe jetzt mal alle Artikel durchgelesen und habe jetzt ein Problem.
Ich verstehe das ganze nicht, liegt vielleicht auch daran, daß ich blond bin.
Bei Ebay heißt es doch
Ich wurde bereits überboten, aber später hat der Höchstbieter sein Gebot zurückgezogen. Ich möchte den Artikel jedoch nicht mehr haben.
Käufer können unter außergewöhnlichen Umständen von Ihrem Gebot zurücktreten. Ebenfalls können Verkäufer Gebote auf Ihre Auktion streichen, wenn gute Gründe dafür vorliegen. In beiden Fällen wird der Zweithöchstbietende wieder der Höchstbietende. Der Zweithöchstbietende hat jedoch keinerlei Verpflichtung. Das bedeutet, dass dieser Bieter den Artikel nicht kaufen muss. Umgekehrt muss der Anbieter den Artikel auch nicht an diesen Zweithöchstbietenden verkaufen. Sie können also, falls Sie nach der Zahlungsaufforderung eine Verwarnung erhalten, wie in der Nachricht beschrieben Einspruch dagegen erheben.
Ich verstehe das ganze nicht, liegt vielleicht auch daran, daß ich blond bin.
Bei Ebay heißt es doch
Ich wurde bereits überboten, aber später hat der Höchstbieter sein Gebot zurückgezogen. Ich möchte den Artikel jedoch nicht mehr haben.
Käufer können unter außergewöhnlichen Umständen von Ihrem Gebot zurücktreten. Ebenfalls können Verkäufer Gebote auf Ihre Auktion streichen, wenn gute Gründe dafür vorliegen. In beiden Fällen wird der Zweithöchstbietende wieder der Höchstbietende. Der Zweithöchstbietende hat jedoch keinerlei Verpflichtung. Das bedeutet, dass dieser Bieter den Artikel nicht kaufen muss. Umgekehrt muss der Anbieter den Artikel auch nicht an diesen Zweithöchstbietenden verkaufen. Sie können also, falls Sie nach der Zahlungsaufforderung eine Verwarnung erhalten, wie in der Nachricht beschrieben Einspruch dagegen erheben.