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Ich weiß nicht, auf welche Fassung des Gesetzes du dich beziehst, aber im aktuellen Gesetzestext kann ich den von dir beschriebenen Inhalt nicht finden.
Das überrascht mich auch nicht, da ich als verkaufender Verbraucher keinem Widerrufsrecht meines Vertragspartners ausgesetzt bin, es also auch nicht ausschließen muss.
Das überrascht mich auch nicht, da ich als verkaufender Verbraucher keinem Widerrufsrecht meines Vertragspartners ausgesetzt bin, es also auch nicht ausschließen muss.