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Dann ist er in der Pflicht, der Gesetzgeber setzt voraus, dass ein Gewerbetreibender die Grundsätze
des versicherten Versands kennt und befolgt.
Nein, das ist dem Gesetzgeber völlig egal. Der gewerbliche Versender kann die Ware grundsätzlich versenden, wie er will. Er haftet dem Käufer in jedem Fall bis zur Übergabe der Ware durch das Transportunternehmen, egal ob normaler, nachgewiesener oder versicherter Versand. Die Versicherung des Versandes, in welcher Form auch immer, dient lediglich zur Absicherung des Verlustrisikos des gewerblichen Verkäufers.