Welche Adresse ist bei ebay für den VK maßgeblich?

Mit einer roten kann ich mich auch nicht "bedanken", da ich seinterseits noch keine Bewertung erhalten habe, trotz 2 Tage später angekommener "superschneller" Zahlung und nach meiner vergebenen roten definitiv eine rote aus Rache zurück bekomme - und auch da wird ebay "leider nix machen können" ... "Hände gebunden" ... bla bla bla.

Der VK kann nicht Rot bewerten ! ;) Also dringend als Warnung für künftige Käufer eine dicke Rote ins Profil !
 
Nachdem der Fall gestern Abend vom Kundensercive geschlossen wurde, habe ich eben direkt bei ebay angerufen. Gleich zu Beginn habe ich ohne Angabe eines Mitgliednamens nach der Situation gefrgat und wir wurde bestätigt, dass bei Angabe der Adresse in der Kaufbwicklung eben diese bindend ist und dass der VK auch definitiv diese mitgeteilt bekommt, sofort nach Ausfüllen des Käufers der Daten. Falls der VK sich nicht an diese Angabe hält, liegt die Schuld bei ihm und er hat für den Verlust aufzukommen. :)

Als ich dann meine Daten angegeben habe, dass die Dame den Fall aufrufen kann, kam dann allerdings, dass ebay da leider nix machen kann, ihnen sind die Hände gebunden, es war ja kein paypal und kein versicherter Versand. :eek: Mein Argument, dass der VK kein paypal angeboten hat, wurde nicht beantwortet. Ich wurde dann wieder nur damit vertröstet, dass ich mir nächstes Mal einen VK suchen soll, der paypal anbietet, dann bin ich auf der sicheren Seite. Zwar hat man mir telefonisch Recht gegeben, einmischen (per Mail oder sonst wie) wird man sich aber seitens ebay nicht, weil diese Hilfe eben "Käuferschutz" wäre und der nicht besteht. :mad:

Also mein Tipp an alle, die mal was unter Wert verkaufen:
Sagt dem Käufer einfach (wenn er unversicherten Versand gewählt hat) ebay hat euch die andere Adresse gegeben, an die habt ihr versendet und der Brief ist wohl verloren gegangen - ebay unternimmt dann gegen euch sowieso nix und ihr könnt die Schuld dem Käufer in die Schuhe schieben - was hat er auch mehrere Adressen :motz::wut:

Mit einer roten kann ich mich auch nicht "bedanken", da ich seinterseits noch keine Bewertung erhalten habe, trotz 2 Tage später angekommener "superschneller" Zahlung und nach meiner vergebenen roten definitiv eine rote aus Rache zurück bekomme - und auch da wird ebay "leider nix machen können" ... "Hände gebunden" ... bla bla bla.


er kann dich wirklich nicht "rot" bewerten. manche versuchen es so, dass sie grün bewerten und da eine negativen text reinschreiben. dieser wird aber auf antrag sofort von ebay gelöscht. das ist so ziemlich da einzige, was in dem laden funktioniert. also :
rot rein und abwarten, was er macht....
dir kann nichts passieren
 
Also mein Tipp an alle, die mal was unter Wert verkaufen:
Sagt dem Käufer einfach (wenn er unversicherten Versand gewählt hat) ebay hat euch die andere Adresse gegeben, an die habt ihr versendet und der Brief ist wohl verloren gegangen - ebay unternimmt dann gegen euch sowieso nix und ihr könnt die Schuld dem Käufer in die Schuhe schieben - was hat er auch mehrere Adressen :motz::wut:
Das hat nichts mit den unterschiedlichen Adressen sondern einzig mit der gewählten Zahlungsmethode und Versandart zu tun.
Wenn man in so einem Fall (ohne Paypal) als Käufer auf Nummer sicher gehen will bleibt einem nichts weiter übrig als eine versicherte Versandart zu wählen, auch wenn das bei einem geringen Wartenwert natürlich etwas blöd ist...
 
[...] Beim Verkauf von Privat liegt das Risiko bei unversichertem Versand leider bei Dir, zumal ja nicht zu erkennen ist daß die andere Adresse Ursache für das Verschwinden des Briefes ist. Wenn sich der Verkäufer also stur und nicht kulant zeigt sehe ich da wenig Hoffnung für Dich...

Soweit korrekt. Aber dann behaupte ich auf Käuferseite erst einmal, dass der Verkäufer die Ware überhaupt nicht versandt hat. Das ist seine Leistungspflicht aus dem Kaufvertrag (und dem etwaigen Untergang auf dem Versandweg vorgelagert). Das muss er schon darlegen und ggf. beweisen. - Die Erfüllung der Leistungspflicht des Käufers ist im Zeitalter des elektronischen Bankverkehr hingegen ohne Probleme nachweisbar.

Aber wer bricht wg. 6,xx Euro schon einen Rechtsstreit vom Zaun... ;)
 
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