Wer ist berechtigt Wahrzeichen zu vermarkten? Wer darf 0 Euro Scheine ausgeben.

Markenrecht gibt es nicht nur in Deutschland, sondern (meines Wissens) weltweit.
 
Ende Januar erscheint in der Türkei der erste 0 Euro Schein des Landes... Bereits 95% der Scheine sind im Vorverkauf in der Türkei schon weg.
0Eurobanknotes.eu, eine Firma die momentan gegründet wird, ist der Hersteller dieser Scheine. Sie sollen nicht nur dem Tourismus des Landes unterstützen und schön aussehen, sondern...

Der Post bezieht sich ja eher auf das Gewinnspiel, aber für mich auch der gemeine Text.
Wir hatten ja schon verschiedene Vermutungen, wie und warum diverse Schein-Lizenzen verteilt werden (u.a. MDM-Scheinen) und andere nur schwer eine erhalten. Die Erteilung der Lizenz an eine gerade in der Gründung befindlichen Firma (bei dem Namen wohl speziell für 0 Euro Souvenirscheine) für ein Land, geographisch und zur Zeit politisch ausdrücklich der EU abgewandtem Land , ist dann doch etwas sehr sonderbar, andere EU externe Länder haben wenigstens offiziell keine negativen Meinungen, Russland zähle ich mal als Grundsatz.

Nach den Phantasie-Scheinen (Mondlandung,...) und den Reaktionen zum "Geschwister Scholl" Schein schrieb ein Forums-Mitglied mal, daß der Lizenzgeber für die Zukunft wohl so einiges überdenken wolle, aber worin liegt eigentlich die Begründung einer Lizenz, wenn bestehende Vereine, Museen, Schlösser und Burgen keine bekommen, es wurden ja schon einige Anlässe und Motive abgelehnt.

Wie funktioniert eigentlich heute zu Tage die Vergabe so einer Genehmigung, ich kenne den Vorgang nur aus 2017, als eine Lizenzvergabe vielleicht noch logisch nachvollziehbar hätte sein können.

Die Begründung, den Tourismus fördern zu wollen und dabei schon 95% der Scheine IN der Türkei verkauft zu haben und somit wohl nicht an die üblichen Händler, bringt mich zu der Frage, gibt es in der Türkei schon so einen Sammelwahn, obwohl es der erste Schein ist, oder hat das Motiv eine so mentale Bedeutung, die wir Mitteleuropäer nicht nachvollziehen können.
 
Hergeleitet vom Recht am eigenen Bildnis, sollten die Rechte an einem Bildnis eines Gebäudes bei dessen Besitzer oder Eigentümer liegen.
Das ist nicht ganz richtig. Bitte beschäftige dich mal mit der Panoramafreiheit:
Panoramafreiheit – Wikipedia

Wenn also irgendeiner ein Foto (z.B.) vom Münchener Olympiapark gemacht hat und davon dann einen 0-Euro-Schein hat drucken lassen, wurde das Bildrecht verletzt.
Nicht wenn das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht wurde, siehe oben. Und "Bildrecht" ist noch mal etwas anderes, da verwechselst du Begriffe.

Aus meiner Sicht hätte eine solche, speziellem Recht unterliegende, Druckerei die Pflicht, die Rechtmäßigkeit des Druckauftrages der Scheine zu prüfen.
Nein, hat sie nicht. Diese Pflicht hätte die Person oder Firma, die den Druck beauftragt, aber nicht die Druckerei.

Wurde bei einer "Nicht-Wertpapier-Druckerei" gedruckt, dürfte auch noch der Straftatbestand der Fälschung erfüllt sein.
Auch das ist falsch.
 
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