Und da wir gerade beim Urheberrecht sind. Diesem unterliegen u. a. alle Arten von Texten, Fotos, Werken der Malerei und Bildhauerei und auch Grafiken. Das heißt: streng gemommen darf man die nur veröffentlichen, wenn der Urheber dem zugestimmt hat. Dabei ist es egal, ob diese Veröffentlichung in einem Buch, einer Zeitschrift, auf einer DVD oder im Internet geschieht. Das heißt, auch unsere heißgeliebten 0-Euro-Scheine fallen hierunter. Man sollte sich also gut überlegen, ob man Abbildungen derselben hier im Forum hochlädt. Allerdings gilt hier der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbstverständlich haben die Herausgeber der Scheine ein Interesse daran, dass diese auch unter Sammlern bekanntgemacht werden. Aber auch hier wieder eine Einschränkung: Die Herausgeber sind nicht die Urheber, sondern haben von letztern nur ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen.