Wer ist berechtigt Wahrzeichen zu vermarkten? Wer darf 0 Euro Scheine ausgeben.

Neuschwanstein ist sowohl als deutsche als auch europäische Marke eingetragen.
Die Tatsache dass der Europäische Gerichtshof über den Streitfall geurteilt hat spricht ja auch für sich.
 
Neuschwanstein ist sowohl als deutsche als auch europäische Marke eingetragen.
Die Tatsache dass der Europäische Gerichtshof über den Streitfall geurteilt hat spricht ja auch für sich.
Das denke ich auch, wenn etwas geschützt ist, dann die Tatsache und nicht welches Land betroffen ist.
das sind doch peanuts für den und er hat die aufmerksamkeit der sammler auf sich gezogen, die ihn noch nicht kannten - das rechnet sich.
Das betrifft jetzt wohl nicht genau diesen Fall, aber Neulinge in der Branche der Sparte Händler könnte so eine Strafe schon das Genick brechen.
 
Das ist falsch - Du hast mich anscheinend missverstanden ;)
Neuschwanstein ist seit 1999 in Deutschland eingetragen und seit 2003 in Europa.
OK, ich ging davon aus, wenn der Name "Schloss Neuschwanstein" schon geschützt ist, dann generell und nicht in einem Land.

Allerdings wundert mich die Tatsache an sich, was geschützt ist, Name, Fotos, Vermarktung,...? Letzten Endes ist es doch ein theoretischer Wohnsitz des Königs von Bayern, auch wenn er dort niemals wohnte. Das wäre doch das Gleiche, als täte man die Begriffe der Dome von Aachen, Mainz,... schützen, die aber als Stätten vieler deutscher Kaiserkrönungen in jedem Geschichtsbuch enthalten sind.
 
Das garantiert dir die 'Panoramafreiheit'. Jedes Bild, welches von einem öffentlichen, frei zugänglichen Ort gemacht wird, ist frei von Urheberrechten. Und wenn der Begriff Berlin - Siegessäule nicht geschützt ist, dann darf quasi jeder einen solchen Schein herausgeben.

Die Panoramafreiheit hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern mit dem Recht des Grundeigentümers oder Mieters/Pächters, auf seinem Grund das Fotografieren zu untersagen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, die beispielsweise heißen können: "nur für den privaten Bedarf". So wird es beispielsweise in den preußischen und bayerischen Königsschlössern und den Schlossparks gehandhabt.

Die Panoramareiheit gilt auch nur für solche Objekte, die immer dort stehen und nicht nur zeitlich begrenzt. Und nur von ebener Erde aus. Stellt man sich zum Beispiel auf eine Trittleiter, die auf öffentlichem Grund steht, und fotografiert über eine Hecke, die einem sonst die Sicht versperren würde,auf ein Privatgelände, gilt die Panoramafreiheit nicht.

Das Urheberrecht liegt immer bei dem Fotografen, der das Bild gemacht hat, auch dann, wenn dieses illegal entstanden ist, weil beispielsweise auf auf dem Gelände, auf dem es entstanden ist, Fotografierverbot herrscht.
 
Und da wir gerade beim Urheberrecht sind. Diesem unterliegen u. a. alle Arten von Texten, Fotos, Werken der Malerei und Bildhauerei und auch Grafiken. Das heißt: streng gemommen darf man die nur veröffentlichen, wenn der Urheber dem zugestimmt hat. Dabei ist es egal, ob diese Veröffentlichung in einem Buch, einer Zeitschrift, auf einer DVD oder im Internet geschieht. Das heißt, auch unsere heißgeliebten 0-Euro-Scheine fallen hierunter. Man sollte sich also gut überlegen, ob man Abbildungen derselben hier im Forum hochlädt. Allerdings gilt hier der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbstverständlich haben die Herausgeber der Scheine ein Interesse daran, dass diese auch unter Sammlern bekanntgemacht werden. Aber auch hier wieder eine Einschränkung: Die Herausgeber sind nicht die Urheber, sondern haben von letztern nur ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen.
 
Es wird ja schon viel mit Tricks gespielt, jeder weiß was gemeint ist, aber keiner könnte was erstreiten. Bei den WM Scheinen spielt immer nur jemand aus einem bestimmten Land Fußball mit ein paar Sehenswürdigkeiten im Hintergrund und jeder weiß was gemeint ist, aber es ist nirgends ein Hinweis auf die direkt kommende Veranstaltung.
 
Man sollte sich also gut überlegen, ob man Abbildungen derselben hier im Forum hochlädt.
Hier im Forum werden üblicherweise nur 2 Arten von Bildern der Scheine hochgeladen:

- Die Original-Bilder der Druckerei, erkennbar an der Seriennummer 123456. Diese wurden meines Wissens vom Lizenzgeber der Scheine explizit zur freien Verwendung freigegeben.

- Selbstgemachte Scans von Scheinen, die man selbst besitzt. Man ist also selbst der Urheber des gemachten Bildes. Und ich wüsste nicht, was dagegen spräche, ein solches selbstgemachtes Bild hochzuladen. Falls du dies anders siehst, bitte erhelle uns! :)
 
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