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So ist es.Schade um das gute Stück...
Darüber lässt sich streiten. Die Nationalbanken der Eurozone müssen Münzen, die anders als durch den gewöhnlichen Umlauf beschädigt oder verändert worden sind, nicht eintauschen/ erstatten und sind befugt, diese ersatzlos einzuziehen. Ich habe bei der Bundesbank schon unterschiedliche Meinungen dazu gehört, was nun umtauschfähig sei und was nicht, zum Glück bisher ohne größere Verluste meinerseits. Die Punze kann jedenfalls als mutwillige Beschädigung gewertet werden, durch die die Umlauffähigkeit nicht mehr gegeben ist, und wer fahrlässig solche Münzen annimmt, bleibt im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen.Die Münzen verlieren dadurch ja nicht ihren Wert als Zahlungsmittel
Diese werden zwar von den Zentralbanken aussortiert und vernichtet, aber praktisch wird der Wert immer erstattet. Dies liegt daran, dass die Stempel häufig von Wechselstuben und Banken außerhalb der Eurozone angebracht werden, um die Echtheit zu bestätigen. Dies wird im Gegensatz zu Stempeln auf Münzen als umlaufbedingte Beschädigung anerkannt, weshalb aus dem meisten Stempeln auf Banknoten kein Vorsatz zur Beschädigung und in Folge dessen dem potentiell Geschädigten die fahrlässige Annahme vorgeworfen werden kann.Kurz abweichend vom Thema, wie verhält es sich mit Euroscheinen die einen privaten Stempel, in einem Eck wo das Wasserzeichen ist ohne diesen zu beinträchtigen, haben?
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