Buddy: zu allererst einmal: ich würde vorerst auf keinen Fall zahlen.
Die Frage ist, darf jemand mehrfach versenden - drei Münzen in drei umschlägen - ohne vorher darauf hinzuweisen. Poerings und Tom und einige andere sind der Meinung, das sei selbstverständlich so. Ich bin da nicht so sicher. Ein ähnliches problem hatte ich auch, allerdings gings bei mir nur um zwei mal drei Euro (plus zwei mal 1 Euro Gebühr für das Aufkleben der Briefmarke, die beim Einschreiben offensichtlich schwerer ist. DAs ist kein Scherz - er begründete das mit dem "Mehraufwand", den er habe).
Du hast 3 Kaufverträge abgeschlossen.
Damit auch 3 Einzellieferungen zugestimmt.
Das erste stimmt, das zweite stimmt nicht. Man kann nur etwas zustimmen, was einem bekannt ist. Und selbst wenn es bekannt wäre, bin ich nicht sicher, ob es rechtskräftig wäre.
Warum sich Poerings und die anderen Täuschen könnten - sie übersehen eines. Drei Auktionen sind zwar drei rechtlich getrennte Verträge, das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass diese Verträge kein Verhältnis zueinandere haben: Sie haben einen deutlichen Zusammenhang.
Würde man einen Stuhl und eine Münze kaufen, würde man die wohl kaum zusammen versenden. Kauft man aber die exakt gleiche Ware mehrmals, ist das ein völlig anderer Zusammenhang. Bei mehrteiligen Verträgen beispielsweise, bei denen ein Punkt ungültig und ein anderer gültig ist, ist die Frage, ob damit der gesamte Vertrag gilt oder nicht. Und hier entscheidet der Zusammenhang. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei rechtlich getrennten Verträgen, die einen deutlichen Zusammenhang haben, ähnlich ist. Klarheit kann hier nur ein Jurist verschaffen. Ich habne meinen Rechtsprofessor, bei dem ich mein Diplom schrieb (Rechtsthema) leider noch nicht erreicht. Hat denn keiner von Euch hier eine Rechtschutzversicherung? Der könnte doch mal kurz kostenlos seinen Anwalt anrufen. (ich habe leider keine R.Vers., werde mir aber bald eine holen).
Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass über 80$ Porto geb. für unnötiges mehrfachsversenden mit den EBAY Regeln in Einklang steht. ICh würde auf alle Fälle schon mal eine Beschwerdemail an Ebay schicken.
Der Poerings hat in einem allerdings Recht: Meiner Meinung nach dürfte es sehr schwierig sein für den Ami, an dein Geld ranzukommen, falls du nicht zahlst. Er wird sich das überlegen, denn einen Teil der unverschämten Postgebühr bekommt sowieso nicht er, sondern die Post. Die Ware selber war 9 $ das stück, mal drei. Verklagen ist teuer. Allein eine Beratung beim Anwalt wäre sehr viel teurer als das, was für ihn dabei herrausspränge. (doch, es heisst tatsächlich "spränge"). und zwar bei uns! In den USA sind Anwälte vermutlich noch teurer. Man schaltet keinen Anwalt ein, der beim ersten Treffen gleich 200 Euro in bar will, um dann von einem menschen am anderen Ende der Welt 80 Euro einzuklagen...da zahlt man drauf, und zwar gewaltig. Aber, Buddy: das ist nur meine persönliche Einschätzung!
Was der Dieter Taube sagte, ist (wie so oft) am Besten:
Daß der Käufer vor Versand der Ware bezahlt, ist bekanntlich auch nur eine Gewohnheitsregel und bei Ebay nirgends niedergeschrieben. Im Auktionstext kann ich nichts von Vorkasse lesen. Also würde ich jetzt erst einmal darauf beharren, daß die Ware kommt, nach der guten alten Regel "Erst die Ware, dann das Geld".
(Dieter,warum hast du das nicht eher gesagt....ich habe meinen Abzocker jetzt schon zur Hälfte bezahlt). Vorkasse scheint also kein Vertragsbestandteil zu sein. Du könntest theoretisch darauf bestehen, die Ware erst schicken zu lassen, dann das Geld. Das wird derjenige sicher nicht tun wollen, aber das wäre ja gerade gut für dich. Du wärst dann aus dem Schneider, aber ich denke, es würde Zeit und Nerven und viele Emails kosten.
Was man auch noch machen könnte: Der Dieter hat nämlich in noch was Recht.
Gerade Amerikaner denken weit weniger formal-legalistisch als Deutsche. Es gibt neben dem niedergeschriebenen Gesetz immer auch das Gewohnheitsrecht. Ab einer gewissen Regulierungsstufe schafft formales Recht nämlich nicht mehr Gerechtigkeit, sondern weniger.
Unsere Rechtssprechnung orientiert sich überwiegend an Gesetzen, also an Geschriebenem. Die Amerikaner haben wie die Engländer aber Germanisches Recht (wir, die Germanen, haben witzigerweise KEIN germanisches Recht sondern römisches). Und bei denen gibt es KAUM Gesetze. Amerikanische Richter orientieren sich, da es zu wenig Gesetze gibt, an früheren Urteilen,wie der Dieter sagt: "Gewohnheitsrecht".
Von daher könnte ich mir vorstellen, dass meine eigene Behauptung "was nicht üblich ist, kann ohne Hinweis in der Auktion nicht Vertragsbestandteil werden", im Amerikanischen Recht sogar noch viel eher als im Deutschen Recht zutreffen kann.
Also ich hoffe wir haben dich jetzt nicht verwirrt, Buddy. Aber ich würde erst mal NICHT zahlen. Ich kann dir keine Garantie geben, ich kann dir nur meine Meinung und meine Vermutung sagen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein unverschämte Abzocker damit durchkommt.
viele Grüße,
PEter