Wer weiß Rat bei sturem e-bay Verkäufer?

buddy schrieb:
...Nur was kann im ungünstigsten Fall daraus werden? Besteht die Möglichkeit, dass ein langwieriger Rechtsstreit daraus entstehen kann? Was kann mir schlimmstens passieren, wenn ich mich weigere, den Vertrag, den ich mit der Abgabe meines Gebots mit dem Käufer geschlossen habe, nicht erfülle?

Sind Fälle bekannt, dass jemand, der eine gewonnene Auktion nicht bezahlen wollte, verklagt wurde und bei einem Rechtsstreit dann eventuell das Vielfache der Streitsumme bezahlen mußte?

Mach dir keine Sorgen. Einen zivilrechtlichen Anspruch von den USA aus in Deutschland durchzusetzen ist ungefähr so "einfach" wie umgekehrt. Geh mal davon aus, dass der Verkäufer kein Interesse daran hat.

Mehr als eine schlechte Bewertung und eventuell eine Ermahnung von Ebay wird nicht dabei rumkommen.
 
Dirk W. schrieb:
Der Anbieter hat explizit weltweiten Versand zugelassen, jedoch keinerlei Angaben über die Versandkosten außerhalb der U.S.A. gemacht. Damit können die geforderten Versandkosten nicht Vertragsbestandteil geworden sein. Hier mag zwar das US-Recht gelten, aber ich kann mir schwerlich vorstellen, dass der Käufer verpflichtet ist, jedwede, noch so freche, nachträgliche Versandkostenforderung zu akzeptieren.

Anders als nachträglich können die Versandkosten jetzt nicht mehr festgelegt werden. Man ist sicher nicht verpflichtet, jede Versandkostenforderung zu akzeptieren. Aber gegen den getrennten Versand kommt man nicht an, wenn's hart auf hart geht. Und ein versicherter Versand aus den USA nach Deutschland kostet im Zweifel einiges. Dass das nicht nett ist, steht außer Frage.
 
Dieter Taube schrieb:
Das kann uns auch wurscht sein. Gerade Amerikaner denken weit weniger formal-legalistisch als Deutsche. Es gibt neben dem niedergeschriebenen Gesetz immer auch das Gewohnheitsrecht...

Das ist wohl wahr. Man orientiert sich weniger an umständlichen Rechtsvorschriften und richtet das Augenmerk mehr darauf, welcher der beteiligten Anwälte die höheren Kostenforderungen schreibt.
 
bleibt wieder nur der rat: die münzen an 3 verschiedene adressen senden lassen!
 
... und in 15 Teilbeträgen per Paypal zahlen. Nach dem Motto: Tut mir leid, ich zahle grundsätzlich nicht mehr als 5 $ in einer Überweisung.... :p
 
@buddy
ich habe jetzt die ganzen vorigen Einträge nicht gelesen, das sind mir zu viele, ausserdem sind die ja alle noch klüger als ich! (huch - NOCH klüger ...??)

Ok, mal ernst: Ich habe jetzt nur gelesen was du direkt nach meinem letzen Beitrag gepostet hast. Also wenn das hier in seiner Auktion stand: "If I ship to Germany your cost will be $85.43 for the above items. I do not combine auctions.", dann war das seine Vertragsbedingung, und dann gilt das tatsächlich; in dem Falle könntest du nichts machen. Aber nur, wenn es VORHER da stand, in seiner Auktion, nachträglich als Email etc. geht das nicht.
 
Florin,
der in meinem Posting zitierte englische Text war der Zahlungshinweis, der mir vom Verkäufer über e-Bay zugeschickt wurde, nachdem ich den Verkäufer nach der Auktion um den Gesamtpreis für die drei ersteigerten Kuverts, Porto und Versicherung gebeten hatte.
Im Auktionstext war nirgendwo etwas davon erwähnt.
Vor dem Bieten hätte die Lektüre der Bewertungen stutzig machen müssen!
 
Buddy: zu allererst einmal: ich würde vorerst auf keinen Fall zahlen.

Die Frage ist, darf jemand mehrfach versenden - drei Münzen in drei umschlägen - ohne vorher darauf hinzuweisen. Poerings und Tom und einige andere sind der Meinung, das sei selbstverständlich so. Ich bin da nicht so sicher. Ein ähnliches problem hatte ich auch, allerdings gings bei mir nur um zwei mal drei Euro (plus zwei mal 1 Euro Gebühr für das Aufkleben der Briefmarke, die beim Einschreiben offensichtlich schwerer ist. DAs ist kein Scherz - er begründete das mit dem "Mehraufwand", den er habe).

Du hast 3 Kaufverträge abgeschlossen.
Damit auch 3 Einzellieferungen zugestimmt.

Das erste stimmt, das zweite stimmt nicht. Man kann nur etwas zustimmen, was einem bekannt ist. Und selbst wenn es bekannt wäre, bin ich nicht sicher, ob es rechtskräftig wäre.

Warum sich Poerings und die anderen Täuschen könnten - sie übersehen eines. Drei Auktionen sind zwar drei rechtlich getrennte Verträge, das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass diese Verträge kein Verhältnis zueinandere haben: Sie haben einen deutlichen Zusammenhang.

Würde man einen Stuhl und eine Münze kaufen, würde man die wohl kaum zusammen versenden. Kauft man aber die exakt gleiche Ware mehrmals, ist das ein völlig anderer Zusammenhang. Bei mehrteiligen Verträgen beispielsweise, bei denen ein Punkt ungültig und ein anderer gültig ist, ist die Frage, ob damit der gesamte Vertrag gilt oder nicht. Und hier entscheidet der Zusammenhang. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei rechtlich getrennten Verträgen, die einen deutlichen Zusammenhang haben, ähnlich ist. Klarheit kann hier nur ein Jurist verschaffen. Ich habne meinen Rechtsprofessor, bei dem ich mein Diplom schrieb (Rechtsthema) leider noch nicht erreicht. Hat denn keiner von Euch hier eine Rechtschutzversicherung? Der könnte doch mal kurz kostenlos seinen Anwalt anrufen. (ich habe leider keine R.Vers., werde mir aber bald eine holen).

Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass über 80$ Porto geb. für unnötiges mehrfachsversenden mit den EBAY Regeln in Einklang steht. ICh würde auf alle Fälle schon mal eine Beschwerdemail an Ebay schicken.

Der Poerings hat in einem allerdings Recht: Meiner Meinung nach dürfte es sehr schwierig sein für den Ami, an dein Geld ranzukommen, falls du nicht zahlst. Er wird sich das überlegen, denn einen Teil der unverschämten Postgebühr bekommt sowieso nicht er, sondern die Post. Die Ware selber war 9 $ das stück, mal drei. Verklagen ist teuer. Allein eine Beratung beim Anwalt wäre sehr viel teurer als das, was für ihn dabei herrausspränge. (doch, es heisst tatsächlich "spränge"). und zwar bei uns! In den USA sind Anwälte vermutlich noch teurer. Man schaltet keinen Anwalt ein, der beim ersten Treffen gleich 200 Euro in bar will, um dann von einem menschen am anderen Ende der Welt 80 Euro einzuklagen...da zahlt man drauf, und zwar gewaltig. Aber, Buddy: das ist nur meine persönliche Einschätzung!

Was der Dieter Taube sagte, ist (wie so oft) am Besten:

Daß der Käufer vor Versand der Ware bezahlt, ist bekanntlich auch nur eine Gewohnheitsregel und bei Ebay nirgends niedergeschrieben. Im Auktionstext kann ich nichts von Vorkasse lesen. Also würde ich jetzt erst einmal darauf beharren, daß die Ware kommt, nach der guten alten Regel "Erst die Ware, dann das Geld".

(Dieter,warum hast du das nicht eher gesagt....ich habe meinen Abzocker jetzt schon zur Hälfte bezahlt). Vorkasse scheint also kein Vertragsbestandteil zu sein. Du könntest theoretisch darauf bestehen, die Ware erst schicken zu lassen, dann das Geld. Das wird derjenige sicher nicht tun wollen, aber das wäre ja gerade gut für dich. Du wärst dann aus dem Schneider, aber ich denke, es würde Zeit und Nerven und viele Emails kosten.

Was man auch noch machen könnte: Der Dieter hat nämlich in noch was Recht.
Gerade Amerikaner denken weit weniger formal-legalistisch als Deutsche. Es gibt neben dem niedergeschriebenen Gesetz immer auch das Gewohnheitsrecht. Ab einer gewissen Regulierungsstufe schafft formales Recht nämlich nicht mehr Gerechtigkeit, sondern weniger.
Unsere Rechtssprechnung orientiert sich überwiegend an Gesetzen, also an Geschriebenem. Die Amerikaner haben wie die Engländer aber Germanisches Recht (wir, die Germanen, haben witzigerweise KEIN germanisches Recht sondern römisches). Und bei denen gibt es KAUM Gesetze. Amerikanische Richter orientieren sich, da es zu wenig Gesetze gibt, an früheren Urteilen,wie der Dieter sagt: "Gewohnheitsrecht".

Von daher könnte ich mir vorstellen, dass meine eigene Behauptung "was nicht üblich ist, kann ohne Hinweis in der Auktion nicht Vertragsbestandteil werden", im Amerikanischen Recht sogar noch viel eher als im Deutschen Recht zutreffen kann.

Also ich hoffe wir haben dich jetzt nicht verwirrt, Buddy. Aber ich würde erst mal NICHT zahlen. Ich kann dir keine Garantie geben, ich kann dir nur meine Meinung und meine Vermutung sagen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein unverschämte Abzocker damit durchkommt.

viele Grüße,

PEter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist noch etwas. Einer der besten Kommentare zu den Rechtsproblemen - und zwar einer, der uns weiterbringt:

Der Anbieter hat explizit weltweiten Versand zugelassen, jedoch keinerlei Angaben über die Versandkosten außerhalb der U.S.A. gemacht. Damit können die geforderten Versandkosten nicht Vertragsbestandteil geworden sein
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Das ist meiner Ansicht nach völlig richtig und das hieße: Ein Vertragsbestandteil ist noch offen. Ohne diesen Punkt kann der Vertrag nicht geschlossen werden - denn das geht nur, wenn die Ware dem Käufer irgendwie zukommt.

Soweit ich das sehe, kann der Vertrag erst wirksam werden, wenn Einigkeit über diesen Punkt herrscht. Theoretisch hätte Buddy vorher fragen müssen, aber der Verkäufer hätte auch darauf hinweisen müssen. Es steht also 1 : 1.

Meiner Meinung nach kann der Verkäufer nichts machen, wenn Buddy sagt "Ich bin mit den Bedingungen, die ich erst NACH Vertragsabschluss erfahre, nicht einverstanden". Dann hat Buddy zwar eine "Mitschuld", aber das ist irrelevant. Der Vertrag wäre meiner Ansicht nach nicht zustandegekommen.

Aber das sind nur meine Vermutungen. Ich kenne mich zwar ganz gut mit Recht aus für einen Laien, kann auch schon mal einen Rechtsprof widerlegen, aber dennoch bin ich kein Jurist.

Buddy ich kann dir nur raten: Versuche dich irgendwo von Fachleuten beraten zu lassen. Die Leute hier haben alle schon ganz gut Ahnung, aber ich glaube richtige Profis sind keine hier (inklusive mir selber). Das geht auch sicher kostengünstiger oder vielleicht sogar kostenlos. Ruf Verbraucherzentralen an, Stiftung Warentest, es gibt Bürgerberatungsstellen in Rathäusern, und und und. Meiner Ansicht nach hast du sehr gute Chancen, dieses mega-freche Porto nicht zahlen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Macht doch nicht so einen Hermann um diese läppische Geschichte.

Der Verkäufer bekommt eine kurze Mail: Sie haben wohl einen Knall (it seems you have a bang) - lassen Sie sich ein realistisches Porto einfallen (let you fall in a realistic postage) - ansonsten werde ich Sie bei Ibeh anschwärzen (I will make you black) - Hochachtungsvoll (high 8ingfull) ...

Oder noch viel kürzer: Forget it.
 
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