Die Frage mag erlaubt sein, was als Umlauf gilt und was nicht: Wenn Händler und Sammler von der Zentralbank, von Banken und Sparkassen oder vom Einzelhandel rollenweise 2-Euro-Gedenkmünzen erhalten und diese horten, wollen wir das dann als in Umlauf gebracht ansehen oder nicht? Zumindest könnten solche Hortungsposten - zusammen mit der Entnahme einzelner Stücke aus dem Umlauf zu Sammlerzwecken - eine mögliche unterproportionale Seltenheit de facto umlaufender Kleinstaaten-Sondermünzen erklären.