Wichtiger Hinweis für Münztausch: Sanktionen gelten auch in diesem Bereich!

bayreuth

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Hallo zusammen,

Da ja der eine oder andere ab und an auch über Numista Weltmünzen tauscht, hier ein wichtiger Hinweis, der bisher im Forum völlig unbeachtet geblieben ist:
Ich habe vor kurzem eine Tauschanfrage aus Mordor über Numista erhalten (habe ich natürlich abgelehnt) aber mich aus Neugier trotzdem mal schlau gemacht wie eigentlich die Situation bezüglich Sanktionen und Münzen aussieht. Dabei ist mir aufgefallen, dass man sich schnell unbewusst strafbar machen kann durch einen einfachen Münztausch.
Wie kann das gehen?

Münzen und Banknoten fallen seit einiger Zeit ebenfalls unter die Sanktionen (zunächst waren allerdings explizit nur Goldmünzen betroffen).
“It is prohibited to sell, supply, transfer or export luxury goods, as listed in Annex XVIII of Regulation (EU) 833/2014, to any person or entity in Russia or for use in Russia.”
Eine Auflistung der Luxury Goods findet sich hier:
Relevant sind die folgenden Zolltarifnummern:
49070030 Banknoten
71181000 Münzen (nicht kursgültig ohne Goldmünzen)
71189000 "other" (Münzen, gültige, gesetzliche) (Die dürfen auch nicht importiert werden, d.h. der Zoll kann diese beim Eintreffen ersatzlos beschlagnahmen. Bei den Banknoten hat man das anscheinend bewusst rausgelassen, damit die Devisen abfließen können...)
Jetzt könnte man meinen, ja gut, da steht ja in der Zolltarifnummernbeschreibung bei: "ausg. Medaillen, Schmuck aus Münzen, Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, Abfälle und Schrott"
Aber: Schmuck ist generell verboten (Luxusgut), und damit auch Schmuck aus Münzen, und bezüglich der Sammlungsstücke von Münzkundlichem Wert gibt es weiter unten noch einen wichtigen Abschnitt in Annex XVIII:
"(20)Works of art, collectors' pieces and antiques", welcher alles unter Zolltarifnummernkapitel 97... komplett verbietet, insbesondere damit auch:
97053100 Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt
97053900 Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert (ausg. mehr als 100 Jahre alt) (damit auch insbesondere DM und Euro in Sammlerwürdigem Zustand)

Wer also z.B. DM, DDR oder Kaiserreich oder auch nur einen besonderen Bankfrischen Zwickel oder Euro-KMS an einen Tauschpartner oder Verwandten in ru**land sendet oder als Händler an einen Kunden dorthin verkauft, macht sich ggf. strafbar durch Unterlaufen der Sanktionen.

Nur mal so als Info, weil das vielen gar nicht bewusst sein dürfte, weil wer schaut als Privatperson solche langen Listen durch die mit Pferden ganz oben anfangen.
 
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