Zur Info, bisher war Ruhe im Busch, Mr. Präsident hat sichs wohl anders überlegt...
Freu Dich nicht zu früh,
als Gehweg würde ich die Stelle wo Du geparkt hast auch nicht bezeichnen, selbst dann nicht, wenn die Ansprüche in unserer Bundeshauptstadt vielleicht nicht so hoch angelegt sein sollten, eher als unbefestigten Seitenstreifen.
Jedoch gebietet § 2 StVO: "Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen."
Und Fahrbahn war dies jedenfalls auch nicht, worauf Du gestanden hast,
zumindest nicht zur Gänze
Vielleicht kommt der Polizeipräsident auch noch darauf.
Abgesehen davon finde ich das Einschreiten dort kleinlich.
Möglicherweise schließt sich der Herr Präsident auch dieser Meinung an
Üblicherweise teilt er dies Dir aber mit (Einstellungsbescheid)