Ich hätte folgende Frage:
einem meiner Münz-Kollegen (Power-Seller) wurde von der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v." (Bad Homburg, Deutschland) eine Abmahnung (mit Unterlassungs-Erklärung) geschickt, weil er sich nicht ausreichend als Händler (Rückgabe-Recht, Adresse,...) in seinen Auktionen geoutet hat.
Er bat mich hier nach Möglichkeit dazu eine unverbindliche Erst-Information einzuholen.
Dieser Kollege ist Österreicher und lebt auch in Österreich.
M. W. sind in Österreich (so wie im Rest von EUROpa ausserhalb von D) Abmahnungen mit (Erstattungs-)Kosten-Forderung in so einer Konstellation nicht gestattet (von direkt Geschädigten möglicherweise schon, relativ sicher allerdings nicht von Abmahn-Vereinen), nach deutschen Recht hingegen eben sehr wohl.
Wie soll er sich nun verhalten, soll / muss er die Abmahnkosten begleichen wenn er es nicht auf einen Prozess ankommen lassen will oder ist eine Einleitung desselbigen nicht möglich ?
Anders formuliert: greift hier das diesbezügliche österreichische oder deutsche Recht ?
Hat da jemand den kompetenten Durchblick ?
Alexander
einem meiner Münz-Kollegen (Power-Seller) wurde von der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v." (Bad Homburg, Deutschland) eine Abmahnung (mit Unterlassungs-Erklärung) geschickt, weil er sich nicht ausreichend als Händler (Rückgabe-Recht, Adresse,...) in seinen Auktionen geoutet hat.
Er bat mich hier nach Möglichkeit dazu eine unverbindliche Erst-Information einzuholen.
Dieser Kollege ist Österreicher und lebt auch in Österreich.
M. W. sind in Österreich (so wie im Rest von EUROpa ausserhalb von D) Abmahnungen mit (Erstattungs-)Kosten-Forderung in so einer Konstellation nicht gestattet (von direkt Geschädigten möglicherweise schon, relativ sicher allerdings nicht von Abmahn-Vereinen), nach deutschen Recht hingegen eben sehr wohl.
Wie soll er sich nun verhalten, soll / muss er die Abmahnkosten begleichen wenn er es nicht auf einen Prozess ankommen lassen will oder ist eine Einleitung desselbigen nicht möglich ?
Anders formuliert: greift hier das diesbezügliche österreichische oder deutsche Recht ?
Hat da jemand den kompetenten Durchblick ?
Alexander