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1cent schrieb:Also aus meiner Sicht ist die Wettbewerbszentrale zwar an sich eine gute Idee, nur das man für einen kleinen Fehler in seinen AGB's gleich 189 Euros wegwerfen kann, ist ein Witz!
Lolo! schrieb:Willkommen in Deutschland!
In Ihrem Link findet sich der FallInsider schrieb:auch die folgende Homepage:
http://www.rechteinfach.de/WebLog/Beitraege/2003_10.html
, die auch noch einmal klar macht, dass sich auch ausländische Anbieter an das Teledienstgesetz zu halten haben. Wenn ich den Herrn heute bei der Wettbewerbszentrale richtig verstanden habe, hat es noch KEINEN Fall gegeben, wo der Ausländer mit Erfolg die Zahlung verweigert hat.
Da sehe ich doch mal mit Interesse dem Fall Ihres Bekannten entgegen. Vielleicht posten Sie einmal, wie es weitergegangen ist.
Ihre Antwort:Ein solcher Titel ist im Ausland keinesfalls durchsetzbar.
Natürlich sind auch zivilrechtliche Ansprüche im Ausland vollstreckbar.
Dieser Verein existiert nur zu dem Zweck Serienbriefe mit Rechnung zu versenden. Mit echten Problemfällen wird man sich nur befassen, wenn es absolut nicht zu vermeiden ist.Dieser Verein sollte es doch dabei belassen, nur dann einzugreifen, wenn konkrete Problemfälle vorliegen.
alex11 schrieb:Seltsamerweise sind diese speziellen Abmahnungen / Abmahnungswellen a la Germany bei uns gänzlich unbekannt...
Ob da nicht der ganz spezielle Anreiz fehlt ?
Alexander
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