Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.v.

Also aus meiner Sicht ist die Wettbewerbszentrale zwar an sich eine gute Idee, nur das man für einen kleinen Fehler in seinen AGB's gleich 189 Euros wegwerfen kann, ist ein Witz! :wut: :mad: :motz: :motz: :motz: :motz:
 
1cent schrieb:
Also aus meiner Sicht ist die Wettbewerbszentrale zwar an sich eine gute Idee, nur das man für einen kleinen Fehler in seinen AGB's gleich 189 Euros wegwerfen kann, ist ein Witz! :wut: :mad: :motz: :motz: :motz: :motz:

Willkommen in Deutschland! :p
 
Lolo! schrieb:
Willkommen in Deutschland! :p

Nein. In Deutschland holt man sich einen Anwalt, lässt ihn seine AGB's ausarbeiten, diese enthalten trotzdem ein Komma zu viel, man berappt 189€ (jaaaa, nicht 200,-€ oder 150,-€ wie eine traditionelle Strafe so ausschaut, sondern schon Media-Markt-Preise :wut: ), und verklagt dann seinen Anwalt wegen Geschäftsschädigung und hat am Ende 500€ Plus auf dem Konto.

:motz: Andi
 
Insider schrieb:
auch die folgende Homepage:
http://www.rechteinfach.de/WebLog/Beitraege/2003_10.html

, die auch noch einmal klar macht, dass sich auch ausländische Anbieter an das Teledienstgesetz zu halten haben. Wenn ich den Herrn heute bei der Wettbewerbszentrale richtig verstanden habe, hat es noch KEINEN Fall gegeben, wo der Ausländer mit Erfolg die Zahlung verweigert hat.

Da sehe ich doch mal mit Interesse dem Fall Ihres Bekannten entgegen. Vielleicht posten Sie einmal, wie es weitergegangen ist.
In Ihrem Link findet sich der Fall

"15.10.03
Impressum VIII - Ausländische Unternehmen brauchen ein Impressum"

auf den sich vermutlich auch *HWH" bezogen hat, aufgrund gewisser inhaltlicher Ähnlichkeiten - ansonsten sehe ich auf der betreffene Fall-Sammlung nichts, was von direkter Relevanz wäre.

Aber zum Fall vom 15.10.03:

Das betroffene ausländische Unternehmen, das in Cardiff in Wales (Großbritannien) registriert ist und seinen Sitz in London hat, hat eine nicht selbständige Dependance mit Sitz in Frankfurt im Impressum der Website angegeben, für die weder die Steueridentifikations- noch die Handelsregisternummer zugewiesen war, als die spätere Beklagte die Dependance abmahnte.

Also ein klarer Fall für ein schmackhaftes Apfel-Birnen-Kompott, so sehe ich das.
Weil im vorliegenden Fall meines Kollegen gibt es eben keine Deutschland-Dependance, was die Art der (erlaubten) Abmahnung sowie den (potentiellen) Gerichtsort ganz erheblich beeinflusst...

Wenn ich den Herrn heute bei der Wettbewerbszentrale richtig verstanden habe, hat es noch KEINEN Fall gegeben, wo der Ausländer mit Erfolg die Zahlung verweigert hat.

Ich kann Ihnen garantieren: ich weiß von einem rezenten & konkreten Fall - wiederum dreht es sich um einen Österreicher / Ebay-Impressum - wo es zu keiner Zahlung kam.
Ein kurzer, durchaus von beiden Seiten recht freundlich geführtes Telefonat (auch zu dessen Inhalt weiß ich näheres), und die Sache war binnen Minuten erledigt - ohne dass ein Cent geflossen oder eine Unterlassungs-Erklärung unterzeichnet worden wäre... ;)

Es freut mich sehr für Sie, dass Sie so einen guten direkten Draht zur nämlichen Wettbewerbszentrale haben. Nur sollten die denen vielleicht nicht jedes Wort glauben...:rolleyes:

Dass Sie (und möglicherweise auch *HWH") diesen guten Draht auch in diese Richtung nützen dürften, denen so manches Mal neue Opfer zuzuführen - und dabei (zumindest Sie) m. W. natürlich nicht davor zurückschrecken, auch Forums-Mitglieder dieser Behandlung zu unterziehen - möchte ich lieber mit gar keinen weiteren Kommentar versehen, um den guten (Forums-)Ton nicht zu verletzen... :(

Das Forum soll sich da lieber selber eine Meinung bilden, was von so einer Vorgehensweise zu halten ist.

Alexander
 
@ Herr Insider
Ich schrieb:
Ein solcher Titel ist im Ausland keinesfalls durchsetzbar.
Ihre Antwort:
Natürlich sind auch zivilrechtliche Ansprüche im Ausland vollstreckbar.

Was hat das miteinander zu tun ?
GAR NICHTS !
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Tastatur in Ruhe lassen :wut:


@jeggy
Selbstverständlich ist das Geschreibsel von "insider" völliger Unsinn.
Dieser Verein sollte es doch dabei belassen, nur dann einzugreifen, wenn konkrete Problemfälle vorliegen.
Dieser Verein existiert nur zu dem Zweck Serienbriefe mit Rechnung zu versenden. Mit echten Problemfällen wird man sich nur befassen, wenn es absolut nicht zu vermeiden ist.

@alex11
Das war sehr sachlich und im Bezug auf eine Person im Forum überaus zurückhaltend formuliert :respekt:
Ich glaube, ich wäre grober geworden...

Daniel
 
alex11 schrieb:
Seltsamerweise sind diese speziellen Abmahnungen / Abmahnungswellen a la Germany bei uns gänzlich unbekannt... :rolleyes:
Ob da nicht der ganz spezielle Anreiz fehlt ? :D

Alexander

In Deutschland sind nun mal leider viele Dinge (Un)möglich. Siehe die ganze Abzockerei mittels Webdialer der letzten Jahre. In der Schweiz hat man das z.B. auch versucht, doch die Schweizer Behörden haben sehr schnell reagiert. In Deutschland hat das Jahre gedauert und einige haben sich mit diesen lästigen Biestern (Dialer) mehr als nur eine goldene Nase verdient :mad: - Zugegeben, weicht vom Thema ab, musste aber auch mal gesagt werden.

Wie kann man fuer unaufgeforderte Briefe (sprich gleich Abmahnungen) Geld verlangen? Wobei die hier genannte Summe ja noch niedrig ist, oftmals wurde viel mehr Gebuehren (nicht von dem genannten Verein) verlangt . . . .

Ob in diesem Fall hier der Verein auch Abmahnungen an Haendler mit Sitz in anderen Staaten dieser Welt schon verschickt hat? - Nur muss man die Anschreiben ja dann wohl auch in die entsprechende Landessprache uebersetzen und das kostet Geld . . . ob man das von einem Haendler aus Russland, China, Thailand oder woher auch immer jemals wiederbekommt? :confused: :D


Gruss Impaler
 
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