- Registriert
- 16.01.2002
- Beiträge
- 646
- Punkte Reaktionen
- 16
Eine 7 %-Liste für Silbermünzen ist mir auch nicht bekannt. Silbermünzen sind an sich mit 19 % zu versteuern, außer wenn Sie für mehr als 250 % des Metallwerts gehandelt werden - dann 7 % gem. Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände).
In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus 2004 wird aber zur Umsatzbesteuerung der Silbermünzen ausgeführt:
"Auf die Umsätze der kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen, die nicht in der als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten Liste aufgeführt sind, kann der ermäßigte Steuersatz angewendet werden, ohne dass es einer Wertermittlung bedarf. Die Umsätze der in der Liste aufgeführten Silbermünzen unterliegen regelmäßig dem allgemeinen Steuersatz. Der Unternehmer kann jedoch hierfür den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er den Nachweis führt, dass die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind."
Daraus folgt, dass für alle Silbermünzen, die nicht in der 19 %-Liste stehen, der ermäßigte Satz von 7 % anzuwenden ist - auch wenn sie für weniger als 250 % des Metallwerts verkauft werden. In der 19 % - Liste aufgeführte Silbermünzen brauchen dann mit nur 7 % versteuert zu werden, wenn Sie im Einzelfall mit mehr als 250 % des Metallwerts gehandelt werden.
In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus 2004 wird aber zur Umsatzbesteuerung der Silbermünzen ausgeführt:
"Auf die Umsätze der kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen, die nicht in der als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten Liste aufgeführt sind, kann der ermäßigte Steuersatz angewendet werden, ohne dass es einer Wertermittlung bedarf. Die Umsätze der in der Liste aufgeführten Silbermünzen unterliegen regelmäßig dem allgemeinen Steuersatz. Der Unternehmer kann jedoch hierfür den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er den Nachweis führt, dass die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind."
Daraus folgt, dass für alle Silbermünzen, die nicht in der 19 %-Liste stehen, der ermäßigte Satz von 7 % anzuwenden ist - auch wenn sie für weniger als 250 % des Metallwerts verkauft werden. In der 19 % - Liste aufgeführte Silbermünzen brauchen dann mit nur 7 % versteuert zu werden, wenn Sie im Einzelfall mit mehr als 250 % des Metallwerts gehandelt werden.