Zollgebühren

Eine 7 %-Liste für Silbermünzen ist mir auch nicht bekannt. Silbermünzen sind an sich mit 19 % zu versteuern, außer wenn Sie für mehr als 250 % des Metallwerts gehandelt werden - dann 7 % gem. Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände).

In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus 2004 wird aber zur Umsatzbesteuerung der Silbermünzen ausgeführt:

"Auf die Umsätze der kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen, die nicht in der als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten Liste aufgeführt sind, kann der ermäßigte Steuersatz angewendet werden, ohne dass es einer Wertermittlung bedarf. Die Umsätze der in der Liste aufgeführten Silbermünzen unterliegen regelmäßig dem allgemeinen Steuersatz. Der Unternehmer kann jedoch hierfür den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er den Nachweis führt, dass die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind."

Daraus folgt, dass für alle Silbermünzen, die nicht in der 19 %-Liste stehen, der ermäßigte Satz von 7 % anzuwenden ist - auch wenn sie für weniger als 250 % des Metallwerts verkauft werden. In der 19 % - Liste aufgeführte Silbermünzen brauchen dann mit nur 7 % versteuert zu werden, wenn Sie im Einzelfall mit mehr als 250 % des Metallwerts gehandelt werden.
 
Heute habe ich den geänderten Abgabenbescheid auf meinen Widerspruch erhalten. Für die Vatikan-Goldies werde ich die gezahlten 39,20 € erstattet bekommen. Nochmals vielen Dank für die Hilfe hier im Forum !!
 
Ich wolte mir Münzen aus Österreich bestellen, muß man da eigentlich auch noch zusätzliche Gebühren zahlen ?
 
Bei Münzen gilt in Österreich i.d.R. ein höherer Umsatzsteuer-Satz als in Deutschland. Aber wenn der Endpreis OK ist, spielt das ja keine Rolle.

Noch etwas zum Thema Zoll: Demnächst dürfen wir EU-Bürger mehr Mitbringsel aus Drittländern zollfrei einführen. Ab 1. Dezember liegt der Freibetrag bei 300 Euro bei Einreise auf dem Landweg bzw. 430 Euro bei Einreise per Flug. (Für Spezialisten: Schiffsreisen werden unterschiedlich gehandhabt - je nachdem, ob man zur Einreise in die EU ein Hochseeschiff oder die Fähre über einen Grenzfluss benutzt. :D ) Wenn ich also z.B. mal wieder in den USA Münzen kaufe - und sie mitbringe, denn diese Freibeträge gelten nicht für den Versand - , dann sind sie bis zum Wert von ca. 670 Dollar zollfrei ...

Tschüs,
Christian
 
ich hab gestern eur 15,50 für den vati numisbrief bezahlt

irgendwie kommt nichts mehr durch bei der österr. post
 
Noch etwas zum Thema Freibeträge: Ab 1. Dezember ist nicht nur der persönliche Freibetrag für Reisemitbringsel höher, sondern auch die Obergrenze für zollfreie Warenlieferungen aus Nicht-EU-Ländern. Der zulässige Warenwert für solche "Kleinsendungen" wird von 22 Euro auf 150 Euro angehoben.

Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen

Tschüs,
Christian
 
Das ist ja ein saftiger Unterschied, freut mich aber.:)
 
das müsste dann wohl auch für österreich gelten ?
Müsste. Ich bin kein Jurist, aber da Verordnungen der EU (anders als Richtlinien) unmittelbar geltendes Recht sind, dürfte die Änderung Österreich genauso betreffen wie Deutschland ...

Tschüs,
Christian
 
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