zulässige Inhalte DP AG im nationalen Paketversand

bei einem DHL-Paket ist die Münze entweder als gültiges Zahlungsmittel mit 200 Euro versichert, oder als Goldmünze mit 500 Euro.

Wo hast Du denn diese Daten entnommen?

Gruß
Holger
 
Das frage ich mich auch.
In den im Beitrag #27 zitierten Bedingungen von DHL steht das so nicht.

Darum noch mal die Frage: wer kann begründen, warum die Münze im Beispiel von Quaresma nicht versichert sein soll?

Die Bedingungen sagen doch eindeutig, dass sie versichert ist.
 
@janetmagic:
...
Warum ist eine 200 € -Goldmünze mit 1200 € Sammlerwert und unterstelltem Goldwert von 500 € nicht versichert?
...

Hallo Alexander,

jetzt noch mal von vorne :)

die links zu DHL wurden ja schon gegeben.

Bzgl. Sammlerwert heisst es:

"Wertvolle Gegenstände sind - mit Ausnahme der Valoren Klasse II - bis zu einem Höchstwert von 25.000 Euro pro Paket bzw. Express-Sendung zulässig. Höhere Werte als 25.000 Euro pro Paket bzw. Express-Sendung sind generell unzulässig."

Jetzt gucken wir unter Valoren Klasse II:

"Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 Euro:

...
Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen
..."

Desweiteren gilt noch:

"Im nationalen Paket- und Expressversand sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 Euro pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt."

Also gilt das mit dem Sammlerwert von bis zu 25000 Euro schon mal gar nicht für Goldmünzen, diese dürfen nur einen Wert (Gold- und Sammlerwert) haben, der 500 Euro nicht übersteigt.

Jetzt alles klar?

Aloha
 
Ich gebe mir Mühe, das zu verstehen:eek:

Aber ist das nicht ein Widerspruch in den Bedingungen?

Erst Bargeld und Gold- und Silbermünzen über 500 € ausschließen und dann in den Erläuterungen zum Münzenversand "gültige Münzen", die ja Bargeld sind, mit Edelmetallanteil unter 500 € wieder bis 25000 € Sammlerwert zuzulassen?
Oder ist Edelmetall (z.B. Platin) mit Ausnahme von Gold und Silber gemeint?
 
...
ich schließe nicht aus, dass sich etwas verändert hat

Genau, das dürfte der springende Punkt sein.

Anbei mal die Brochüre "Details zum Münzversand". Stand 07/2003!

Demnach wäre das hier gebrachte Beispiel damals erlaubt, ist es heute aber nicht mehr, wie oben bereits erläutert.

Aloha und damit sollte jetzt aber alles klar sein ;)
 

Anhänge

  • wert_im-nationalen_paketversand_dhl.pdf
    73,3 KB · Aufrufe: 484
Der springende Punkt für mich ist, ob ein und derselbe Gegenstand, immer noch sowohl Valore I (als Sammlergegenstand) und Valore II (als Edelmetall) sein kann, wie dies noch 2003 war. Bisher hab ich noch nix gelesen, das auf eine Änderung dessen hinweisen würde.

janetmagic schrieb:
Jetzt gucken wir unter Valoren Klasse II:

"Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 Euro:

...
Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen
..."

Desweiteren gilt noch:

"Im nationalen Paket- und Expressversand sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 Euro pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt."

Sinngemäß steht das auch so in der 2003er Broschüre, überzeugt mich also nicht als Gegenargument.
 
Hallo,

ganz unten bei meinem angeg. Link steht noch:
"Beim gemeinsamen Versand von Gegenständen der Valorenklasse I und II in einem Paket bzw. in einer Express-Sendung darf der Werthöchstbetrag von insgesamt 25.000 Euro nicht überschritten werden. Der Wert der enthaltenen Valoren der Klasse II darf insgesamt 500 Euro nicht überschreiten."

Ich glaube, wir hatten damals (2003 oder 2004) auch mal eine Diskussion darüber, als das geändert wurde...

Und von wegen "sowohl Valore I (als Sammlergegenstand) und Valore II (als Edelmetall)"... was denkst du wohl, worauf sich die Post im Verlustfall berufen wird? Genau, "Edelmetall/ Bargeld/... drin, d.h. höchstens bis 500 EUR"... (wo steht unter Valore I eigentlich wa von Sammlergegenstand?)

Gruß,
Thomas
 
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