Frankreich 2025 200 Euro George Washington PP
Vorverkauf
Ausgabe ab:
06.05.2025
Lagernummer :
#49168
Rubrik :
EURO - Gedenkmünzen
Land :
Frankreich
Wert :
200 Euro
Beschreibung :
George Washington
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2025
Metall :
Gold
Durchmesser :
37 mm
Gewicht :
31.1 Gramm
Feingewicht :
31.1 Gramm
Auflage :
300 Exemplare
Erhaltung :
PP (polierte Platte)
Lieferzeit :
24-31 Tage *
Preis :
3390,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )
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Die 200-Euro-Goldmünze aus Frankreich, die 2025 ausgegeben wird, feiert George Washington, eine bedeutende historische Figur und zentraler Akteur der amerikanischen Geschichte. Die Münze ehrt Washington als ersten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, einen militärischen Führer im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und einen Gründungsvater der Nation.
George Washington wurde 1732 in Virginia geboren und gewann durch seine Führungsqualitäten und Integrität während des Unabhängigkeitskrieges zwischen 1775 und 1783 große Anerkennung. Nach dem Krieg spielte Washington eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der neuen amerikanischen Republik und wurde 1789 der erste Präsident der Vereinigten Staaten. Er diente zwei Amtszeiten von 1789 bis 1797. Washingtons Präsidentschaft setzte Maßstäbe für zukünftige Präsidenten und seine Entscheidung, nicht für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, etablierte die inoffizielle Zweiterminsbeschränkung, die bis zur Einführung des 22. Verfassungszusatzes im Jahr 1951 Bestand hatte.
Die Münze ist in Gold ausgeführt, mit einem Gewicht von 31,1 Gramm, was dem Standard einer vollen Unze Feingold entspricht. Der Durchmesser beträgt 37 mm, und die Münze wurde in der Prägequalität „Polierte Platte“ (PP) hergestellt, was ihr eine besonders glänzende und detailreiche Oberfläche verleiht.
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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