1 Shekel Schlacht von Jericho 2025 PP Israel Gold
Lagernummer :
#50174
Rubrik :
Ausland (verschiedenes)
Land :
Israel
Wert :
1 Shekel
Beschreibung :
Schlacht von Jericho
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2025
Metall :
Gold
Durchmesser :
13,92mm
Gewicht :
1.244 Gramm
Feingewicht :
1.24 Gramm
Auflage :
5000 Exemplare
Erhaltung :
PP (polierte Platte)
Lieferzeit :
21-35 Tage *
Preis :
235,00 €
(0 % MwSt. zuzüglich Versandkosten )
Die Goldmünze Israel 1 Shekel des Jahres 2025 würdigt die historische Schlacht von Jericho. Diese Schlacht markiert laut biblischer Überlieferung einen entscheidenden Moment bei der Eroberung des Landes Kanaan durch das Volk Israel unter der Führung Josuas. Jericho, eine der ältesten bekannten Städte der Welt, galt aufgrund ihrer massiven Stadtmauern als uneinnehmbar. Nach historischen Aufzeichnungen aus dem Alten Testament umzingelten israelitische Krieger die Stadt sieben Tage lang. Am siebten Tag fielen die Mauern nach dem Blasen der Schofars (Widderhörner) und lautem Rufen der israelitischen Männer ein. Die Einnahme von Jericho gilt als strategisch bedeutender Ausgangspunkt für die weitere israelitische Expansion im damaligen Kanaan und hat bis heute einen festen Platz im kulturellen Erbe der Region.
Ausgabejahr: 2025
Nominalwert: 1 Shekel
Metall: Gold
Prägetechnik: Polierte Platte (PP)
Gewicht: 1,244 g
Feingewicht: 1,24 g
Durchmesser: 13,92 mm
Auflage: 5.000 Exemplare
Verpackung: Originaletui und Zertifikat liegen bei.
Die auf 5.000 Stück limitierte Prägung besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 1,24 Gramm. Die Prägetechnik Polierte Platte sorgt für eine besonders hochwertige und detailreiche Ausführung des Motivs. Das Auslieferungspaket der Münze umfasst ein Originaletui sowie ein Echtheitszertifikat, das die wichtigsten technischen Angaben und Merkmale dokumentiert.
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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