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10 Euro Holländische Wasserlinie 2025 PP Niederlande


Lagernummer :

#49945

Rubrik :

EURO - Gedenkmünzen

Land :

Niederlande

Wert :

10 Euro

Beschreibung :

Holländische Wasserlinie

Verpackung :

inkl. Originaletui und Zertifikat

Jahr :

2025

Metall :

Gold

Durchmesser :

22,5mm

Gewicht :

6.72 Gramm

Feingewicht :

6.05 Gramm

Auflage :

1000 Exemplare

Erhaltung :

PP (polierte Platte)

Lieferzeit :

14-21 Tage *

Preis :

899,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )


Die 10-Euro-Goldmünze aus den Niederlanden wird im Jahr 2025 anlässlich der „Holländischen Wasserlinie” herausgegeben. Diese Gedenkmünze würdigt eines der bedeutendsten Verteidigungssysteme der niederländischen Geschichte.

Die Holländische Wasserlinie ist ein Verteidigungssystem, das aus einem Netzwerk von Deichen, Kanälen, Schleusen und speziell konzipierten Überflutungsflächen besteht. Es wurde ursprünglich im 17. Jahrhundert errichtet und diente dazu, im Kriegsfall große Landstriche gezielt zu überfluten. So konnten Angreifer in ihrem Vormarsch erheblich behindert werden. Das System wurde mehrfach ausgebaut und spielte eine strategische Rolle in verschiedenen Konflikten, insbesondere während des Achtzigjährigen Krieges und im 19. Jahrhundert. Aufgrund ihrer Einzigartigkeit und historischen Bedeutung ist die Holländische Wasserlinie seit 2021 als UNESCO-Welterbe anerkannt.

Die Goldmünze besteht aus Feingold (999/1000) mit einem Gesamtgewicht von 6,72 Gramm. Das Feingewicht beträgt 6,05 Gramm. Der Durchmesser der Münze beträgt 22,5 mm. Die Münze wird mit der höchsten Prägequalität Polierte Platte (PP) hergestellt.

Vom 10-Euro-Goldstück zur Holländischen Wasserlinie werden nur 1.000 Exemplare ausgegeben. Jede Münze wird im Originaletui geliefert und ist mit einem offiziellen Echtheitszertifikat ausgestattet.


Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.

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