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100 Euro Slavoljub Penkalas 2025 Stgl. Kroatien


Lagernummer :

#49541

Rubrik :

EURO - Gedenkmünzen

Land :

Kroatien

Wert :

100 Euro

Beschreibung :

Slavoljub Penkalas

Verpackung :

inkl. Originaletui und Zertifikat

Jahr :

2025

Metall :

Gold

Durchmesser :

32mm

Gewicht :

31.1 Gramm

Feingewicht :

31.1 Gramm

Auflage :

100 Exemplare

Erhaltung :

Stgl. (Stempelglanz)

Lieferzeit :

14-21 Tage *

Preis :

5193,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )


Die Kroatien 100 Euro Goldmünze aus dem Jahr 2025 ist Slavoljub Penkalas gewidmet, einer bedeutenden Figur in der Geschichte Kroatiens. Diese Gedenkmünze ehrt sein Erbe und seine Erfindungen, die sowohl in Kroatien als auch international Anerkennung fanden.

Slavoljub Penkala war ein kroatischer Ingenieur und Erfinder, der am 20. April 1871 in Liptovský Mikuláš geboren wurde und am 5. Februar 1922 in Zagreb starb. Er ist am bekanntesten für die Erfindung des mechanischen Bleistifts im Jahr 1906, der weltweit populär wurde und seinen Namen trägt, den "Penkala". Diese Erfindung revolutionierte das Schreiben und machte ihn zu einem der prominenten Erfinder seiner Zeit. Penkala erhielt über 80 Patente für verschiedene Erfindungen, darunter der erste kroatische Thermofon und ein frühes Modell der Füllfeder, was seinen Einfluss in der technologischen Entwicklung des frühen 20. Jahrhunderts verdeutlicht.

Die Münze besteht aus 31,1 Gramm Gold mit einem Feingewicht von ebenfalls 31,1 Gramm, was sie zu einer soliden und wertvollen Ergänzung für Sammlungen macht. Der Durchmesser der Münze beträgt 32 mm. Sie ist in Stempelglanz gehalten und kommt inklusive eines Originaletuis sowie eines Zertifikats.

Die Auflage dieser Münze ist auf nur 100 Exemplare limitiert, was sie für Sammler besonders interessant macht.


Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.

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