12,5 Euro 65. Geburtstag von König Philippe 2025 PP Belgien
Lagernummer :
#49215
Rubrik :
EURO - Gedenkmünzen
Land :
Belgien
Wert :
12,5 Euro
Beschreibung :
65. Geburtstag von König Philippe
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2025
Metall :
Gold
Durchmesser :
14mm
Gewicht :
1.25 Gramm
Feingewicht :
1.24 Gramm
Auflage :
2500 Exemplare
Erhaltung :
PP (polierte Platte)
Lieferzeit :
14-21 Tage *
Preis :
189,00 €
(0 % MwSt. zuzüglich Versandkosten )
Die 12,5 Euro Gedenkmünze aus Belgien wird anlässlich des 65. Geburtstags von König Philippe herausgegeben. König Philippe, geboren am 15. April 1960, ist das Amtsoberhaupt Belgiens und übernahm den Thron am 21. Juli 2013 nach der Abdankung seines Vaters, König Albert II. Sein Geburtstag im Jahr 2025 wird mit dieser speziellen Münze geehrt.
Diese Münze wurde im Jahr 2025 herausgegeben und besteht aus Gold. Sie wird in der höchsten Prägequalität, Polierte Platte (PP), hergestellt, die für ihre brillante und detailreiche Ausführung bekannt ist.
Der Ausgabe erfolgt in einer limitierten Auflage von nur 2500 Exemplaren, was sie zu einem besonders exklusiven Sammelstück macht. Die Münze ist mit einem Gewicht von 1,25 Gramm und einem Feingewicht von 1,24 Gramm zudem eine subtile und dennoch kostbare Ergänzung für jede Sammlung.
Der Durchmesser der Münze beträgt nur 14 mm, was sie zu einem feinen und exquisiten Sammlerstück macht. Jede Münze wird in einem originalen Etui ausgeliefert und kommt mit einem offiziellen Zertifikat, das die Echtheit und Qualität der Münze bestätigt.
Die Feier des 65. Geburtstags von König Philippe ist ein bedeutender Anlass, der nicht nur das persönliche Jubiläum eines Monarchen zelebriert, sondern auch die kontinuierliche Rolle der belgischen Monarchie in der modernen Welt würdigt. Dieses Sammlerstück fängt diesen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte Belgiens ein.
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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