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200 Euro Benjamin Franklin 2025 PP Frankreich


Lagernummer :

#49653

Rubrik :

EURO - Gedenkmünzen

Land :

Frankreich

Wert :

200 Euro

Beschreibung :

Benjamin Franklin

Verpackung :

inkl. Originaletui und Zertifikat

Jahr :

2025

Metall :

Gold

Durchmesser :

34mm

Gewicht :

31.1 Gramm

Feingewicht :

31.1 Gramm

Auflage :

250 Exemplare

Erhaltung :

PP (polierte Platte)

Lieferzeit :

14-21 Tage *

Preis :

5605,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )


Benjamin Franklin (1706–1790) war ein amerikanischer Politiker, Naturwissenschaftler, Erfinder, Diplomat, Publizist und Drucker. Er gilt als einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika. Zu seinen prägnantesten Beiträgen zählen die Mitverfassung der Unabhängigkeitserklärung von 1776 sowie die Ausarbeitung der amerikanischen Verfassung. Als Diplomat trug Franklin maßgeblich zur französischen Unterstützung für die amerikanische Unabhängigkeitsbewegung bei. Zudem war er als Forscher bekannt, insbesondere durch Experimente mit Elektrizität und Erfindungen wie dem Blitzableiter. Sein Wirken erstreckte sich über zahlreiche gesellschaftliche und wissenschaftliche Bereiche, wodurch er nachhaltigen Einfluss sowohl in den Vereinigten Staaten als auch international ausübte.

Die Münze ist aus Feingold (999/1000) geprägt und wiegt 31,1 Gramm (entspricht 1 Unze Feinheit). Sie besitzt einen Durchmesser von 34 Millimetern. Die Prägetechnik ist Polierte Platte (PP), was für eine besonders hohe Prägequalität steht. Die französische Münzstätte hat dieses Sammlerstück in einer limitierten Auflage von 250 Exemplaren ausgegeben. Jede Münze wird inklusive Originaletui und Echtheitszertifikat ausgeliefert. Diese Merkmale machen sie zu einem exklusiven Objekt der französischen Gedenkmünzenprägung.


Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.

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