200 Euro Kapodistrias 2026 PP Griechenland
Lagernummer :
#50387
Rubrik :
EURO - Gedenkmünzen
Land :
Griechenland
Wert :
200 Euro
Beschreibung :
250. Geburtstag von Ioannis Kapodistrias
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2026
Metall :
Gold
Durchmesser :
22,1mm
Gewicht :
7.98 Gramm
Feingewicht :
7.317 Gramm
Auflage :
1000 Exemplare
Erhaltung :
PP (polierte Platte)
Lieferzeit :
14-21 Tage *
Preis :
1229,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )
Die 200-Euro-Goldmünze Griechenlands erscheint im Jahr 2026 aus Anlass des 250. Geburtstages von Ioannis Kapodistrias, einer herausragenden Persönlichkeit der griechischen und europäischen Geschichte.
Ioannis Kapodistrias wurde 1776 auf Korfu geboren und zählt zu den wichtigsten Staatsmännern Europas im 19. Jahrhundert. Nach einer erfolgreichen diplomatischen Laufbahn im Dienste des russischen Zarenreichs wurde Kapodistrias 1827 zum ersten Staatsoberhaupt des neu gegründeten griechischen Staates gewählt. Während seiner Amtszeit als Gouverneur (1828–1831) legte er den Grundstein für den modernen griechischen Staat, förderte Justiz, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung und initiierte wichtige Reformen. Kapodistrias’ politische Visionen prägten nicht nur die Entwicklung Griechenlands, sondern waren auch international von großer Bedeutung. Er gilt als Symbol für nationale Einheit und unabhängige Staatsführung.
Münzdetails:
- ✔ Ausgabejahr: 2026
- ✔ Nennwert: 200 Euro
- ✔ Material: Gold
- ✔ Prägetechnik: Polierte Platte (PP)
- ✔ Gewicht: 7,98 g (Feingewicht: 7,317 g)
- ✔ Durchmesser: 22,1 mm
- ✔ Auflage: 1.000 Exemplare
- ✔ Verpackung: Originaletui inklusive Echtheitszertifikat
Die Münze wird in einer hochwertigen Originalverpackung mit entsprechendem Zertifikat ausgeliefert. Die limitierte Auflage unterstreicht den besonderen Charakter dieser Ausgabe und ihre Bedeutung für die Numismatik.
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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