Tobias Honscha

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250 Euro Thronjubiläum 2025 PP Luxemburg


Lagernummer :

#49432

Rubrik :

EURO - Gedenkmünzen

Land :

Luxemburg

Wert :

250 Euro

Beschreibung :

25. Thronjubiläum von Grossherzog Henri

Verpackung :

inkl. Originaletui und Zertifikat

Jahr :

2025

Metall :

Gold

Durchmesser :

37mm

Gewicht :

31.1 Gramm

Feingewicht :

31.1 Gramm

Auflage :

250 Exemplare

Erhaltung :

PP (polierte Platte)

Lieferzeit :

4-9 Tage *

Preis :

3900,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )


Die Luxemburg 250 Euro Goldmünze von 2025 wird zur Feier des 25. Thronjubiläums von Großherzog Henri geprägt. Großherzog Henri bestieg den Thron Luxemburgs im Jahr 2000 und ist seither ein Symbol der Kontinuität und Stabilität in dem kleinen europäischen Land. Seit seiner Thronbesteigung hat Großherzog Henri eine entscheidende Rolle in der Repräsentation Luxemburgs sowohl innerhalb als auch außerhalb der Landesgrenzen gespielt.

Sein Thronjubiläum markiert nicht nur ein Vierteljahrhundert seiner Herrschaft, sondern auch eine Verbindung zwischen Tradition und Modernität in Luxemburg. Die Feierlichkeiten rund um dieses Ereignis bieten den Luxemburgern die Möglichkeit, auf ein Vierteljahrhundert der Entwicklung und der Erhaltung nationaler Identität zurückzublicken.

Die Münze besteht aus Gold und ist mit höchster Präzision in der Prägequalität PP (Polierte Platte) hergestellt. Mit einem Gewicht von 31,1 Gramm und einem Durchmesser von 37 mm bietet die Münze eine beeindruckende Präsenz. Ihr Feingewicht beträgt ebenfalls 31,1 Gramm, was ihre Reinheit unterstreicht.

Die Auflage dieser besonderen Münze ist auf nur 250 Exemplare limitiert, was sie zu einem wertvollen Sammlerstück macht. Jede Münze ist ein Zeugnis des 25-jährigen Jubiläums eines der wichtigsten lebenden Symbole Luxemburgs.


Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.

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