100 Euro Rundfunk 2026 PP Finnland
Lagernummer :
#51064
Rubrik :
EURO - Gedenkmünzen
Land :
Finnland
Wert :
100 Euro
Beschreibung :
100 Jahre Finnischer Rundfunk (Yleisradio)
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2026
Metall :
Gold
Durchmesser :
22mm
Gewicht :
5.65 Gramm
Feingewicht :
5.18 Gramm
Auflage :
600 Exemplare
Erhaltung :
PP (polierte Platte)
Lieferzeit :
14-21 Tage *
Preis :
1369,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )
Die 100-Euro-Goldmünze "100 Jahre Finnischer Rundfunk (Yleisradio)" wurde im Jahr 2026 von Finnland herausgegeben. Sie würdigt das hundertjährige Bestehen der finnischen Rundfunkanstalt Yleisradio (Yle). Yleisradio wurde 1926 gegründet und ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaft Finnlands. Als staatliches Unternehmen spielte Yle eine bedeutende Rolle in der Entwicklung und Verbreitung von Radio- und Fernsehinhalten in Finnland. Durch die Ausstrahlung von Nachrichten, Bildungs- und Kultursendungen förderte Yle über ein Jahrhundert hinweg die nationale Identität, die Mehrsprachigkeit sowie die demokratische Meinungsbildung. Yle ist Mitglied der Europäischen Rundfunkunion (EBU) und engagiert sich in internationalen Kooperationen.
Ausgabejahr: 2026
Metall: Gold
Prägetechnik: Polierte Platte (PP)
Verpackung: Die Münze wird inklusive Originaletui und Zertifikat ausgeliefert.
Gewicht: 5,65 g
Feingewicht: 5,18 g
Durchmesser: 22 mm
Auflage: 600 Exemplare weltweit
Die Wahl des reinen Goldes unterstreicht den besonderen Jubiläumscharakter der Münze. Die geringe Auflage von nur 600 Exemplaren macht diese Prägung zu einer Rarität. Die Herstellung erfolgte in der hochwertigen Prägetechnik Polierte Platte (Proof-Qualität), was der Münze ein überdurchschnittlich feines Oberflächenbild verleiht. Jede Münze ist einzeln nummeriert und wird zusammen mit einem Zertifikat der Echtheit sowie einem Originaletui der finnischen Münzstätte geliefert.
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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