100 Euro Schiffe Gajeta Falkusa 2025 Stgl. Kroatien Gold
Lagernummer :
#49835
Rubrik :
EURO - Gedenkmünzen
Land :
Kroatien
Wert :
100 Euro
Beschreibung :
Gajeta Falkusa
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2025
Metall :
Gold
Durchmesser :
32mm
Gewicht :
31.103 Gramm
Feingewicht :
31.1 Gramm
Auflage :
150 Exemplare
Erhaltung :
Stgl. (Stempelglanz)
Lieferzeit :
14-21 Tage *
Preis :
4884,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )
Die Kroatien 100 Euro Goldmünze aus dem Jahr 2025 ist dem Thema Gajeta Falkuša gewidmet. Der Ausgabeanlass würdigt dieses historische kroatische Boot, das eine bedeutende Rolle in der maritimen Geschichte Dalmatiens spielt.
Die Gajeta Falkuša ist ein traditionelles dalmatinisches Fischerboot, das seinen Ursprung auf der Insel Vis hat. Es wurde speziell für die Bedürfnisse der Fischer von Komiža entwickelt und war bekannt für seine Effizienz bei Langstreckenfahrten und Fischzügen im Adriatischen Meer. Charakteristisch für die Gajeta Falkuša ist ihre besondere Bauweise: Das Boot wurde aus Pinienholz gefertigt, hatte eine Länge von etwa 7 bis 8 Metern und eine schmale, stromlinienförmige Form. Auffällig war das sogenannte „Falca“, eine abnehmbare Bordwandverlängerung, die während längerer Überfahrten für zusätzlichen Auftrieb und Schutz sorgte. Bei Anlandung oder in flacheren Gewässern konnte sie abmontiert werden.
Historisch hatte die Gajeta Falkuša große wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung für die Region. Sie ermöglichte saisonale Fischgründe wie die Palagruža-Insel zu erreichen und wurde daher zu einem Symbol der maritimen Tradition Kroatiens. Ihre Konstruktion spiegelte das Wissen und die Fähigkeiten mehrerer Generationen wider. Im Jahr 1997 wurde eine originalgetreue Replik gebaut und international präsentiert, was die Bedeutung der Gajeta Falkuša als nationales Kulturgut unterstreicht.
Metall: Gold
Erhaltung: Stempelglanz (Stgl.)
Verpackung: Originaletui und Zertifikat
Gewicht: 31,103 g
Feingewicht: 31,1 g
Durchmesser: 32 mm
Auflage: 150 Exemplare
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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