25 Euro Neretva Boot 2026 Stgl. Kroatien
Vorverkauf
Ausgabe ab:
10.08.2026
Lagernummer :
#51340
Rubrik :
EURO - Gedenkmünzen
Land :
Kroatien
Wert :
25 Euro
Beschreibung :
Neretva Boot
Verpackung :
inkl. Originaletui und Zertifikat
Jahr :
2026
Metall :
Gold
Durchmesser :
22mm
Gewicht :
7.78 Gramm
Feingewicht :
7.78 Gramm
Auflage :
200 Exemplare
Erhaltung :
Stgl. (Stempelglanz)
Lieferzeit :
27-34 Tage *
Preis :
1229,00 €
(0 % MwSt. inklusive Versandkosten )
Vorverkauf:
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Im Jahr 2026 erscheint die 25-Euro-Goldmünze Kroatiens mit dem Motiv des Neretva Boots. Die Münze ist Teil der Serie „Kroatische Schiffe“ und würdigt ein bedeutendes Element der traditionellen regionalen Schifffahrt.
Das Neretva Boot ist ein charakteristisches Flachbodenboot, das seit Jahrhunderten auf dem Fluss Neretva in Süd-Kroatien eingesetzt wird. Ursprünglich diente es den Bewohnern der Flussregion als Hauptverkehrs- und Transportmittel für Menschen und Waren, insbesondere für landwirtschaftliche Produkte. Aufgrund seiner stabilen Bauweise und flachen Unterseite eignet sich das Neretva Boot hervorragend für die Navigation im seichten, oft labyrinthartigen Flussgebiet der Neretva-Delta-Region. Es ist integraler Bestandteil der lokalen Kultur und wurde über Generationen hinweg in Handarbeit gefertigt. Bis heute findet das Boot nicht nur Verwendung im Alltag, sondern auch im jährlichen traditionellen Bootsrennen ("Maraton lada"), das nationale Bekanntheit erlangt hat.
Die Münze besteht aus Feingold mit einem Gewicht von 7,78 Gramm und besitzt ein Feingewicht von 7,78 Gramm. Der Durchmesser beträgt 22 mm. Die Prägung erfolgte in Stempelglanz-Qualität. Die weltweit limitierte Auflage beläuft sich auf lediglich 200 Exemplare.
Geliefert wird die Münze in der Originalverpackung samt Echtheitszertifikat, welche den Status als offizielles Sammlerstück unterstreicht.
Achtung : Bitte beachten Sie, daß es sich bei dieser Münze um eine Anlagegoldmünze handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllt. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
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